Re: Schlechte Nachrichten vom ZollamtBeitrag von jonas vom Juli 22. 2008 um 16:25:26: Als Antwort zu: Re: Schlechte Nachrichten vom Zollamt geschrieben von nysy am Juli 22. 2008 um 16:15:21: Hallo Stephan!Hier mal meine zusammengefassten Erfahrungen: Fall 1 : Der Warenwert (incl. shipping!!) ist unterhalb der Freigrenze, was 40$ wären, das sollte dann sofort zu Dir kommen, oder beim Zoll für lau abgeholt werden. Fall 2: Wert überhalb der Freigrenze: hier hängt's davon ab, ob die Kollegen am Frankfurter Zoll (da kommt das meiste Zeugs erstmal hin) die Ware direkt einer Warengruppe zuordnen können und den Wert auch direkt bestimmen können, dann kommt's direkt zu Deiner Tür und Du kannst dort bezahlen, oder eben im zuständigen Postamt, das kommt auf das Transportunternehmen an. Fall 3: Wert überhalb der Freigrenze und der Versender hat bilderbuchmäßig die Zollunterlagen ausgefüllt (passiert fast nie, war bei mir nur 1x der Fall), der Zoll akzeptiert die Unterlagen, legt die Zollgebühr fest, das Versandunternehmen bezahlt diese und bringt die Ware zu Dir an die Tür und kassiert die Zollgebühr. Zum Thema Freigrenze bin ich etwas ratlos. Beim Zoll sagte man mir das alles unter 40 Warenwert zollfrei wäre, ich habe aber tatsächlich 1x zahlen müssen, obwohl der Wert unter 40 war. Neulich lief im Fernsehen was zu chinesischen Plagiaten, da hieß es, ich kann Plagiate bis zu einem Wert von 150 einführen ohne Probleme, darüber wird's teuer und juristisch brenzlich. Aber das dies stimmt, kann ich nicht ganz glauben. Auch wird die Zollgebühr manchmal sehr willkürlich festgelegt, ich habe schonmal für dasselbe Produkt im selben Wert 2 sehr unterschiedliche Beträge zahlen müssen. Bitter ist es, wenn Du keine Unterlagen wie Rechnung oder so hast, dann darf der Beamte schätzen, und das gilt dann. Ist mir auch schon passiert und das war echt scheiße und teuer. Die Alternative in dem Fall wäre, die Ware zurückschicken zu lassen (auf Deine Kosten) und den Spaß nochmal von vorne zu machen. Alles klar?,-))) Mach's gut!
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