das liebe Geld


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Beitrag von erniecaster vom Juli 15. 2008 um 19:54:00:

Liebe Gemeinde!

Manchmal passieren ja komische Sachen. Mein Trio covert hauptsächlich, ca. 90% des Programms. Dabei kommt es vor, dass die Originale doch sehr stark verändert werden. Jetzt erreicht uns eine Anfrage einer Werbeagentur. "Könntet Ihr bitte aus dem Song XY den Refrain, insbesondere die Hookline mal neu aufnehmen? Unser Kunde würde das gern als Jingle verwenden."

Stellt Euch beispielsweise vor, wir sollten so etwas wie den Chor von "wie, wo, was weiß OBI" plus die Brettgitarre anbieten.

Jetzt stehe ich mal wieder da und habe von nix ´ne Ahnung. Der Song XY ist bislang nicht in unserem Repertoire. Glaube ich jedenfalls, ich weiß offen gestanden noch gar nicht, um welchen Song es geht. Sei es drum, wir würden es schon hinbekommen, den Song in "unserem Stil" zu spielen. Was immer "unser Stil" auch ist. Problematisch sind für mich drei Dinge.

Zum ersten habe ich nur eine leichte Ahnung, wie weit man bei der Interpretation eines Songs gehen kann, ohne dass es eine Bearbeitung und damit vom Urheber zustimmungspflichtig ist. Sicherer wäre also fragen. Ich weiß aber nicht, wer überhaupt den Urheber fragen muss - die Agentur oder wir? An wen wende ich mich beim "Urheber"? Den Verlag? Wie finde ich den raus?

Dann GEMA. Bekommt ja der Urheber, wenn ich das richtig weiß. Wer bezahlt? Der, der den Song(ausschnitt) spielt. Das sind definitiv nicht wir, wenn das irgendwo läuft, richtig?

Nächste Frage: Gage. Wir reden darüber, dass wir ein Stück Musik "herstellen", das kommerziell benutzt wird. Was darf man für sowas als Gage verlangen?

Ich hab einfach keine Lust, eines Tages von irgendwem verklagt zu werden und vorher auch noch einen lachhaften Preis für meine Arbeit bekommen zu haben.

Gruß

erniecaster




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