Re: Umgangston hier ist ... (war: A...)


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Beitrag von The stooge vom Dezember 16. 2005 um 20:29:41:

Als Antwort zu: Re: Umgangston hier ist ... (war: A...) geschrieben von KlausP am Dezember 16. 2005 um 19:34:46:

Mojn Klaus,

Das klingt für mich als würde die Amt für Anerkennung... oder wie es auch immer heißt die Behandlungen bezahlen.
: Quelle: http://www.asyl-saar.de/leistungsgesetz.html


Ich erlaube mir, den von Dir zitierten § in vollem Wortlaut anzuführen (Hervorhebungen von mir):

§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.

(3) Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du jetzt immer noch meinst, dass Dein Vergleich glücklich gewählt war.

Mit bestem Gruß, Mathias





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