Re: (GEMA) Webseite Songbeispiele Coverband


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Beitrag von Friedlieb vom Oktober 30. 2005 um 19:39:19:

Als Antwort zu: Re: (GEMA) Webseite Songbeispiele Coverband geschrieben von bO²gie am Oktober 30. 2005 um 19:25:32:

Hi Sven,

: was wäre z.B. (nur mal theoretisch so in den Raum gestellt) wenn der Verlinkende gar nicht weiß, das er da auf illegales verweist?

man kann auch Illegales tun, ohne es zu wissen. Trotzdem ist es illegal. Es sollen ja auch schon Leute Abmahnungen wegen Stadtplanauszügen auf der Website bekommen haben, die vorher gar nicht so richtig wußten, daß das illegal ist. Der Spruch mit der Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt, wurde damals vermutlich erfunden, als sich rausstellte, daß einfach schon zu viele Leute sich mit Unwissenheit herausgeredet hatten.

Es kann einem sogar passieren, daß man als Verlinkender "dran" ist, und der eigentliche Übeltäter unangetastet bleibt. Weil dieser zu groß für die Absmahner ist, oder nicht greifbar.

Richtig spannend wird es, wenn die Rechtsprechung und Justiz mehrerer Länder beteiligt sind. Wenn Du beispielsweise auf eine MP3-Download-Seite in Russland verweist, die dort nach den Landesgesetzen legal ist, hier aber nicht legal wäre.

Keep rockin'
Friedlieb


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