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(Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hallo liebe Aussensaiter!
Als eigentlich stiller Leser dieses Forums wende ich mich mit dem folgenden problem mal an euch. Evtl. hat ja der eine oder andere diesbezüglich Erfahrungen, die er weitergeben kann?

Ich habe mir privat eine Gitarre (eine wunderschöne Heritage HCM 157) gekauft und mir diese vom Verkäufer zusenden lassen. Leider musste ich beim Auspacken der Gitarre (die Außenverpackung wies keine Beschädigung auf) feststellen, dass der Hals am kopfplatenansatz (die Les Paul - Standardverletzung) gebrochen ist, was offensichtlich auf den Transport zurückzuführen ist. Etwaige Spekulationen, dass der Verkäufer mir ein defektes Instrument gesendet hat, können dadurch entkräftet werden, dass er auf meine sofortige Meldung des Schadens mit einem Rücknahmeangebot reagiert hat.

Ich habe den Schaden sofort bei meinem örtlichen Postamt gemeldet und wollte wissen, inwiefern die Transportversicherung in Kraft tritt. Die Antwort war, dass die Post den Schaden natürlich erstmal begutachten muss. Soweit habe ich Verständnis.
Als weitere Information erhielt ich die Aussage, dass diese Begutachtung ausschließlich bei einem Schadensbegutachter außerhalb meines örtlichen Postamts durchgeführt werden muss.

Wie bitte stellt sich die Post das nun aber vor???

Das bereits beschädigte Instrument wird dem Risiko weiterer Beschädigungen durch einen erneuten Versand ausgesetzt und der Geschädigte muss eine unbestimmte Zeit warten, bis er seine Ware wieder in der Hand hält und die Verweigerung oder Übernahme des Transportschadens seitens der Post (DHL) erfährt? Können das die Mitarbeiter am Schalter nicht???

Die Post sagt "Nein!" und verweigert mir bislang auf meine Mails auch bislang den Auszug aus den AGB, aus denen hervorgeht, dass ich ich mich diesen Bedingungen bei der Abwicklung einer Schadensbegutachtung zu beugen habe.

Es muss doch möglich sein, dass mir jemand vor Ort sagt "Ja, wir übernehmen den Schaden." bzw. "Tut uns leid, die Verpackung war unzureichend." Mehr will ich ja (erstmal) gar nicht!

Hat jemand von euch Erfahrungen oder eine Idee, wie man diesem trägen Verein ein wenig Feuer unter dem Hintern machen kann?

Vielen Dank,

Andreas


P.S. Ich habe mich mit dem Verkäufer auf einen Preisnachlass, der die Reparaturkosten annähernd deckt geeinigt und lasse das gute Stück reparieren. Sie klang nämlich selbst mit der gebrochenenen Kopfplatte noch ziemlich nach "Haben wollen"...

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hat jemand von euch Erfahrungen oder eine Idee, wie man diesem trägen Verein ein wenig Feuer unter dem Hintern machen kann?

Ja, mach mal ein bisschen Feuer, nur informiere Dich zuerst ausgiebig, damit Du Dir in demselben nicht die Finger oder sonstige Körperteile verbrennst.

Ich habe mir privat eine Gitarre (eine wunderschöne Heritage HCM 157) gekauft und mir diese vom Verkäufer zusenden lassen. Leider musste ich beim Auspacken der Gitarre (die Außenverpackung wies keine Beschädigung auf) feststellen, dass der Hals am kopfplatenansatz (die Les Paul - Standardverletzung) gebrochen ist, was offensichtlich auf den Transport zurückzuführen ist.

Also erstmal ist es traurig, dass sich überhaupt jemand dazu hinreissen lässt, eine wertvolle Gitarre ohne Koffer zu verkaufen bzw. zu versenden.

Ausserdem ist es natürlich schade, dass in Deiner Postfiliale nur noch Leute zu sein scheinen, denen die Abkürzuung AGB nichts zu sagen scheint.

Ich habe den Schaden sofort bei meinem örtlichen Postamt gemeldet und wollte wissen, inwiefern die Transportversicherung in Kraft tritt...

Den Begriff "Postamt" hat der "träge Verein" bereits vor 1995 Jahren eingestampft, als er zur AG umgewandelt wurde.

[...] Wie bitte stellt sich die Post das nun aber vor???

Das bereits beschädigte Instrument wird dem Risiko weiterer Beschädigungen durch einen erneuten Versand ausgesetzt und der Geschädigte muss eine unbestimmte Zeit warten, bis er seine Ware wieder in der Hand hält und die Verweigerung oder Übernahme des Transportschadens seitens der Post (DHL) erfährt? Können das die Mitarbeiter am Schalter nicht???


Sieh's mal andersherum: Hier will jemand Geld (vermutlich sogar vergleichsweise viel Geld) für eine beschädigte Klampfe haben. Und da sollen Du und die 4ma, die die Kohle bezahlen soll sich auf das Urteil eines Schalter-Mitarbeiters verlassen, der nicht mal die AGB auswendig kennt? Tss tss tss.....

IMHO sieht's mit Haftung seitens DHL nämlich mies aus. Wenn schon die Aussenverpackung nicht beschädigt war, deutet es ja schon mal darauf hin, dass die Innenverpackung nicht sooo toll hgewesen sein kann.


Die Post sagt "Nein!" und verweigert mir bislang auf meine Mails auch bislang den Auszug aus den AGB, aus denen hervorgeht, dass ich ich mich diesen Bedingungen bei der Abwicklung einer Schadensbegutachtung zu beugen habe.

Mit ein bisschen Googlen hat man die entsprechenden AGB innerhalb von ein paar Minuten auf dem Bildschirm.

Ein paar Blicke hierein hätten hier schon weitgehende Klarheit geschaffen:

Mal ein paar Auszüge (gesetzt den Fall das war ein "normales" Postpaket)

-------------AGB-Quote(s)-------------------------
...(2 Vertragsverhältnis)......

(5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Vertragspartner der Deutschen Post geltend machen.
Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die
Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.

3 Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Absenders

[...]

(3) Dem Absender obliegt es, ein Produkt der Deutschen Post AG oder ihrer verbundenen Unternehmen mit der Haftung zu wählen, die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.

(4) Der Absender hat die Sendungen ......so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt
sind und dass auch der Deutschen Post und Dritten keine Schäden entstehen.

Näheres bestimmen die Versandbedingungen Deutsche Post Euro Express. §§ 410, 411 HGB bleiben unberührt.
-------------------------------------------------------------


(http://www.dhl.de/download/dhl_de/agb/700554_Versandbedingungen.pdf)

Die wiederum besagen:


-------------Versandbedingungen-Quote(s)-------------------------

2.2 Sichere Verpackung
(1) Die Verpackung der Postpakete, PÄCKCHEN, INFOPOST-SCHWER und BLINDENSENDUNGEN-SCHWER muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein, dass die Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden können.

Notwendigenfalls ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung
auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Versandgegenstandes im Einzelfall berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen sie normalerweise
während der Postbeförderung durch Druck, Stoß, Vibration, Fall oder Temperatureinflüsse ausgesetzt ist, sicher schützen. [....]


(2) Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und
druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß
bemessen sein, um Platz für Inhalt(e) und ggf.
Innenverpackungsteile zu bieten.

(3) Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren
und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern (zur
Außenverpackung hin und auch untereinander!).

Können keine standardisierten Formpolster verwendet
werden, müssen die Hohlräume mit geeigneten Materialien ausgefüllt werden. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die
Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.

(4) Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandfähiger muss der Verschluss ausgeführt werden. Er garantiert den Sendungszusammenhalt und dient gleichzeitig als Originalitätsnachweis.

2.3 Verpackungsprüfung

Die Verpackungsprüfstelle der Deutschen Post prüft unentgeltlich, ob Großserien-Verpackungen den Verpackungsbedingungen entsprechen. Es wird empfohlen, gleichartige Firmenverpackungen usw. dort auf ihre Versandeignung prüfen zu lassen.

Postanschrift: Lieferanschrift:
Deutsche Post AG Deutsche Post AG
Zentrale Gruppe Zentrale Gruppe
Verpackungsprüfstelle Verpackungsprüfstelle
Postfach 10 00 02 Hilpertstr. 31
64276 Darmstadt 64295 Darmstadt

(5) Die Deutsche Post übernimmt für den Inhalt der Sendungen keinerlei Verantwortung. Der Absender trägt vielmehr die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen
als diesen AGB – unzulässigen Güterversand resultieren.

-------------ENDE AGB-Quote(s)-------------------------

Es muss doch möglich sein, dass mir jemand vor Ort sagt "Ja, wir übernehmen den Schaden." bzw. "Tut uns leid, die Verpackung war unzureichend." Mehr will ich ja (erstmal) gar nicht!

Das wirst du aber weder sofort, noch nach Prüfung der Verpackung bekommen, da der Vertragspartner ausschliesslich der Absender des Paketes ist.

Ich denke, Du versuchst hier der Post ein bisschen zu früh und von der falschen Seite der Kette aus ans Bein zu pinkeln. Aus Deinem Vertrag hast Du einen Preisnachlass bekommen, der Rest ist Sache des Absenders und da sehe ich nach allem was ich von Dir und in den AGB gelesen habe, keine grossen Chancen.

HanZZ

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Tja, wie Hanzz schon schrub - schlechte Karten bzgl. Schadenersatz und wenn, dann muß sowieso der Verkäufer ggü. DHL tätig werden.
Du kannst Dich vielmehr glücklich schätzen, auf einen so entgegenkommenden Verkäufer getroffen zu sein, denn bei privaten Verkäufen trägt der Käufer allein das Versandrisiko! Sobald der Verkäufer das Paket beim Versandunternehmen abgegeben hat, ist er aus dem Schneider, es sei denn, Du könntest beweisen, daß der Schaden schon vor dem Versand bestanden hat.

Naja, auf jeden Fall wünsch ich Dir viel Glück in der Sache...

der onk

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hi Andreas,

diese Vorgehensweise ist bei der Post zumindest nicht unüblich. In einem ähnlichen Fall ist mir vor zwei Wochen das Gleiche passiert, die Ware kam zwar gut verpackt, aber trotzdem defekt bei mir an; auf meine Reklamation hin wurde die Sendung zur Begutachtung zu einer Art Zentralstelle geschickt. Das ist jetzt etwa eine Woche her, ich warte noch auf ein Ergebnis.

Wichtig ist bei der ganzen Sache, ob der Wertgegenstand als Päckchen oder als Paket geschickt wurde. Bei einer Gitarre dürfte es ein Paket sein, und die sind bis 500 Euro gegen Beschädigung versichert. Für höheren Versicherungsschutz muss man extra zahlen.

Klar kann ein Postmitarbeiter sagen: "Ja, wir übernehmen den Schaden". Aber danach stellt sich für die Post sofort die Frage: Wie hoch ist der Schaden? Und mit Verlaub, dass die Post das nicht jeden Mitarbeiter am Schalter entscheiden lässt, kann ich durchaus verstehen. Denn der hat erstens kaum die Zeit und zweitens kaum das Wissen, um abschätzen zu können, wie hoch der Schaden durch den Bruch ist.

Oder möchtest Du Dir sagen lassen, dass eine ganze, neue E-Gitarre im Musikhaus nebenan für 150 Euro zu erstehen ist, die Heritage 157er ja auch schon gebraucht war, und er damit den Schaden auf, na, 50 Euro festsetzt?

Ich wünsche Dir und dem Verkäufer viel Erfolg bei der Sache.

Gruß,

Klaus

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hi Andreas,

wenn das gute Stück nicht im Koffer versendet wurde, fürchte ich, dass es schlecht aussieht mit Schadenersatz. Die haben recht klare Regeln für den Versand bzw. die Verpackung (wie unten gepostet), die werden Dir sagen, dass die Verpackung nicht ausreichend war und dann kannst Du denn Weg mit Gegengutachten etc. gehen. Willst Du das wirklich? Zudem hat eigentlich nur der VERSENDER Anspruch auf Schadenersatz und kann die entsprechenden Anträge stellen, jedenfalls war es bis vor kurzem so. Das das zu EXTERNEN Leuten gegeben wird, macht a) Sinn und wird b) durchaus seriös gehandhabt. Denn die wissen durchaus, wo sie mit dem Latein am Ende sind, wenn es um die Bewertung geht. Ich habe schon mehrfach Schäden für DHL begutachtet, die meinen Hobbybereich betreffen, in dem ich nicht ganz unbekannt bin. Die von mir genannten Summen wurden dann auch jeweils anstandslos anerkannt. Ich selbst bin dagegen auch schon auf Schäden sitzengeblieben, trotz guter VErpackung, auf die man aber eben keine Waschmaschine schmeißen konnte :-(
Wolltest Du also das Glück haben, dass sie Dir ausreichende Verpackung attestieren (was ich nicht erwarte!), schlage Deinerseits einen Gutachter vor, der den Schaden bewertet. Das muss dann halt für DHL irgendwie plausibele sein, das derjenige geeignet ist, ein szenebekannter Sammler etwa oder besser, eine bekannte Gitarrenwerkstatt etc.

Viel Glück!

Gruß, HEnry

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hi Hanzz (und die anderen natürlich auch),

vielen Dank für die AGB-Auszüge. Genau darum hatte ich den DHL-Kundenservice auch gebeten (ich muss zugeben, dass ich ein wenig zu faul zum selber Suchen war...), von denen gab´s aber nur Standardantworten und keine weiteren Infos. Soviel zum "Service"...

Es bleiben trotzdem noch einige Fragen offen:
- Vertragspartner ist der Ansender, das sehe ich ein. In dem entsprechenden Absatz der AGB wird §421 HGB erwähnt. §421 bezieht sich meiner Meinung nach eindeutig auf ein Handelsgeschäft. Dies liegt hier aber nicht vor. Es handelt sich um einen Privatkauf, demnach liegt das Versandrisiko bei mir (§447 BGB, siehe auch Beitrag vom onk weiter unten). Der Geschädigte bin also ich, demnach müsste ich doch die Ansprüche gegen die Transportversicherung haben?! Oder habe ich nur einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem Verkäufer, der seinerseits aber aus dem Vetrag, den er mit der Post geschlossen hat, Ansprüche gegenüber der Transportversicherung hat? Bin etwas verwirrt...

- Wo geht es aus den AGB hervor, dass ich die beschädigte Ware aus der Hand geben muss, um den Schaden zu begutachten zu lassen? Im Übrigen habe ich die telefonische Aussage eines (sehr netten) Kundenservice-Mitarbeiters, dass die Schadensbegutachtung bis vor ca. 3-4 Monaten noch von den Mitarbeitern am Schalter durchgeführt wurde. Auf meine Frage, ob die Mitarbeiter am Schalter mittlerweile dafür nicht mehr qualifiziert genug seien oder man es dem Kunden möglichst schwer machen wolle, Ansprüche geltend zu machen, erntete ich nur vielsagendes Schweigen...

Ach ja: Die Gitarre kam selbstverständlich im Koffer (SKB) + ausgepolsterten Karton. Der einzige Verpackungsmangel, den man dem Verkäufer evtl. vorwerfen kann, ist, dass er den Koffer wohl besser innen auch noch mit Zeitungspapier ausgepolstert hätte (den Tipp habe ich auch erst gelesen, als es schon zu spät war :-( ).

Natürlich bin ich froh, dass die Sache prinzipiell gut abläuft (zumindest was das Verhältnis zwischen Verkäufer und mir betrifft), allerdings werde ich schon irgendwie noch versuchen, ein Gutachten zu erlangen, für das ich die Gitarre nicht aus der Hand geben muss.

Andreas

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hallo!

: Als eigentlich stiller Leser dieses Forums

hast du dir natürlich für dieses Posting erst einmal einen Keks verdient.

Dann aber runzele ich die Stirn:

(die Außenverpackung wies keine Beschädigung auf)

Schön. Dann war die Post wohl angemessen vorsichtig. Wie, wenn die Verpackung nicht beschädigt war, willst du diesen Satz rechtfertigen: was offensichtlich auf den Transport zurückzuführen ist.?

Jetzt mal ehrlich. Ich denke nicht, dass da dem Transporteur irgendwas vorzuwerfen ist.

Kopfplatten sind beim Transport auch im Koffer sehr gefährdet, wenn die Kopfplatte nicht ausgepolstert wird. Das ist bei Gibson-artigen Gitarren völlig normal. Übrigens auch der Bruch an der Stelle. Meine Gitarrenklinik nimmt für das Leimen eines glatten Bruchs € 65,00. Und im Regelfall ist der Sound der Gitarre hinterher nicht schlechter.

Gruß

Matthias

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hi Andreas,

wie Du richitg vermutest, ist eben der Versender der Vertragspartner der Post, was zwischen Dir und dem Versender passiert, ist zweitrangig (allerdings dahingehend wichtig, dass eben DU erstmal das Risiko trägst!).
Als erstes geht es erstmal darum, ob die Sendung ordnungsgemäß verpackt war. Wenn sie im Koffer kam (für diese Gitarre gedacht), denke ich, sieht es gut aus für Dich! Erst recht, wenn Du vielleicht nachweisen kannst, dass das die standardmäßige "Verpackung" des Herstellers/ Importeurs ist!
Selbst wenn nicht ausdrücklich in den AGB steht, dass Du Deine Gitarre aus der HAnd geben musst, sollte doch mit gesundem Menschenverstand einsichtig sein, dass die angelernte 400 Euro Kräfte am Schalter nur bedingt fähig sind, den Wert bzw. den Schaden zu beurteilen. Ich verstehe daher nicht, warum Du diese offenbare Notwendigkeit nicht einsiehst. Ich kann Dir zudem versichern, dass es auch vorher nicht besser war (ich verschicke seit 1987 ´ne ganze Menge quer durch Europa). Entweder hat der Postbeamte im Zweifel gesagt, die Verpackung war ungenügend, oder es war für den Blinden erkennbar, dass Mist gemacht wurde. Ich denke, Dein Fall wäre auch damals in die nächste Instanz gegangen.
Ich würde Dir nahelegen, aussagefähige Bilder der Beschädigung anzufertigen und einer Kontaktperson bei DHL zukommen zu lassen und einer Ansage, wie hoch Du den Schaden bezifferst (natürlich fundiert). Dann sollte eine Reaktion kommen, ob sie das Teil wirkllich selbst haben wollen (was ich nicht glaube), oder von Dir sowas wie einen Kostenvoranschlag haben wollen. Alles unter dem Vorbehalt, dass das eigentlich der Versender machen muss!
Mein letzter Fall, bei dem eine versendete Ware defekt war: Das hat der Empfänger reklamiert, ICH habe zunächste ein Schreiben erhalten mit "sorry, wird erstezt", dann aber die Ware mit dem zerschossenen Karton und "sorry, Verpackung entspricht nicht den Versandbestimmungen" Schaden 80 Euro.
Mein letzter Fall als "Gutachter": Ein befreundeter Sammler von Modellspielzeug hat ein Modell erworben für 1250 Euro, wurde beschädigt, Restwert 400 Euro. Die Differenz hab ich als Schaden ermittelt und es wurde anstandslos bezahlt. Dabei wurde VORAB abgeklärt, ob sie mich als Gutachter akzeptieren, was sie getan haben, weil ich über das Thema diverse Bücher verfasst habe. Der Schaden war also ein reiner Liebhaberwert, eher schwer objektiv nachvollziehbar. Trotzdem ohne große Probleme!
Das mit Abstand wichtigste wird sein, dass die Verpackung als OK angesehen wird. Wenn es ein Koffer war, in dem Instrumente eben üblicherweise auf Reisen gehen, wird das kein Problem sein. Aber die Prüfung wirst Du DHL zugestehen müssen und nicht verweigern können. Finde ich auch legitim...

Gruß, Henry

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hi Henry,

ich denke, die Mitarbeiter am Schalter sollten schon beurteilen können, ob die Verpackung den geforderten Bedingungen entspricht. Die Festlegung der Schadenshöhe könnte ja dann durchaus durch den Gitarrenbauer hier vor Ort erfolgen.

Wie dem auch sei. Fotos des Schadens habe ich natürlich an den DHL-Kundenservice gemailt. Antwort (sinngemäß): "Wir stehen mit Ihnen in keinem Vertragsverhältnis, die Sache ist deshlab für uns erledigt." Eine gewisse Aussitzmentalität sehe ich da schon...

So wie´s aussieht, nützt mir der Verweis auf §447 BGB in dem Fall auch nicht so viel. Also werde ich mir die Abtretungserklärung vom Empfänger versuchen und einen erneuten Versuch wagen. Vielleicht zeigen sich die gelben Freunde ja dann zugänglicher...

Danke nochmal für die ausführliche Antwort!

Andreas

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hi Andreas,

wäre es nicht einfacher, wenn Du dem Versender etwas ausformulierst, was er dann an DHL gibt?? In dem Formular steht dann übrigens sogar drin, dass er den Ersatz an Dich abtreten kann, nur auch das muss eben der Auftraggeber machen. Im Grunde machst Du es unnöttig kompliziert, denn das folgende Verfahren bleibt 100% gleich, nur, das der Versender eben den Antrag auf Schadenersatz aufgeben muss.
Das Du und ich und auch Schaller besser beurteilen können, ob eine Verpackung für eine Gitarre reicht, nehme ich auch an. Dennoch hat die Post definitiv das Recht, eine eigene Begutachtung anzustellen, das kannst Du nicht verweigern, wenn sie es denn unbedingt wollen. Und das ist ihr ureigenes Geschäft, es würde mich sehr wundern, wenn sie darauf verzichten. Ich verstehe das sogar! Zudem kommt es ja nicht drauf an, ob die Verpackung nach unserem GEfühl reicht, sondern nach den BESTIMMUNGEN der Post. Die sind dummerwiese sehr weich gefasst und die Post kann sie im Zweifel für SICH auslegen. Dann gehst Du entweder den harten Gerichtsweg - mit zweifelhaftem Erfolg - oder guckst dumm aus der Wäsche, weil sich die Post im Zweifel darauf zurückziehen kann, dass die Verpackung nciht geprüft wurde. Die Tatsache, dass das Teil Beschädigt wurde ist nach den DHL-Statuten ja fast schon der Beweis, dass sie nicht gereicht hat - so paradox einseitig sind die Bestimmung bei übler Auslegung. Soll heißen: Ich würde nicht unbedingt auf Konfrontation gehen und die Tatsache, das der Verkäufer den Antrag stellen muss, ist doch nun nicht weiter dramatisch!?!? Wenn ich mich recht erinnere steht irgendwo in den gaueren Bestimmungen übrigens, dass eine Verpackung so beschaffen sein muss, dass der Inhatlt einen Fall aus einem Meter Höhe unbeschadet übersteht (diesen Auszug hatte man mir bei meinem letzten Schaden mitgeteilt). Ganz ehrlich: Ich glaube das sieht bei einem nicht weiter ausgepolsterten Koffer schlecht aus. dazu gibts dann noch Bestimmungen, dass ein Körper mit bestimmten Maßen und Gewicht drauf fallen können muss, ohne die Verpackung zu beschädigen etc.

Gruß, Henry

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

- Vertragspartner ist der Ansender, das sehe ich ein. In dem entsprechenden Absatz der AGB wird §421 HGB erwähnt. §421 bezieht sich meiner Meinung nach eindeutig auf ein Handelsgeschäft.

Ich denke, da schmeisst Du ein paar Sachen durcheinander. Auf den § 421HGB bezieht man sich hier im Verhältnis DHL/Vertragspartner(=Absender). Das Verkaufsgeschaft zwischen dem Verkäufer der Klampfe und Dir wird latürnich nicht in den AGB von DHL geregelt.

Es handelt sich um einen Privatkauf, demnach liegt das Versandrisiko bei mir (§447 BGB, siehe auch Beitrag vom onk weiter unten).

Wenn Du das so klar und richtig erkennst, hättest Du als Risikoinhaber auch dafür sorgen können (sollen), dass Du entsprechenden Einfluss auf den Versand nimmst. Diese Geschichte mit dem Risikoübergang ist halt immer so eine blöde Fussangel im Versandgeschäft. Das ist aber Transportunternehmen wie DHL latürnich auch bekannt und entsprechend sind die AGBs formuliert, damit das Risiko auch wirklich direkt auf den Käufer übergeht und nicht der Transporteur den schwarzen Peter hat.

Der Geschädigte bin also ich, demnach müsste ich doch die Ansprüche gegen die Transportversicherung haben?!

Da Du mit der DHL keinerlei Vertragsverhälnis eingegangen bist, hast Du auch keinerlei Ansprüche gegen DHL (bzw. deren Versicherung)

Oder habe ich nur einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem Verkäufer, der seinerseits aber aus dem Vetrag, den er mit der Post geschlossen hat, Ansprüche gegenüber der Transportversicherung hat? Bin etwas verwirrt...

Ich denke, Du "könntest" (wie der Jurist sagt) einen Anspruch aus Nichterfüllung des Vertrages (nämlich Lieferung einer Gitarre mit intaktem Hals/Kopfplatte) gegen den Verkäufer haben.


Wo geht es aus den AGB hervor, dass ich die beschädigte Ware aus der Hand geben muss, um den Schaden zu begutachten zu lassen?

Wenn man das oben geschriebene zu Grunde legt, braucht es das gar nicht. Ich bin der Auffassung, dass die organisatorische Abwicklung dieser Begutachtung eine interne DHL-Angelegenheit ist.

Ach ja: Die Gitarre kam selbstverständlich im Koffer (SKB) + ausgepolsterten Karton. Der einzige Verpackungsmangel, den man dem Verkäufer evtl. vorwerfen kann, ist, dass er den Koffer wohl besser innen auch noch mit Zeitungspapier ausgepolstert hätte (den Tipp habe ich auch erst gelesen, als es schon zu spät war :-( ).

Also ehrlich gesagt kann ich mir nur schwer vorstellen, wie die Kopfplatte der Gitarre im Koffer während des Transports brechen sollte und dem Koffer und dem Karton ist überhauptnix anzusehen. Ausserdem halte ich bei einem Paketversand eine vernünftige Innenpolsterung im Koffer eigentlich für selbstverständlich, auch ohne dass irgendwelche AGBs einem das nahelegen.

Natürlich bin ich froh, dass die Sache prinzipiell gut abläuft (zumindest was das Verhältnis zwischen Verkäufer und mir betrifft), allerdings werde ich schon irgendwie noch versuchen, ein Gutachten zu erlangen, für das ich die Gitarre nicht aus der Hand geben muss.

Das kannst Du latürnich halten swie Du möchtest, aber ich glaube nicht, dass Du Deine (bzw. des Absenders') Chancen auf Erstattung des Schadens damit steigerst.

Gruss aus Brüssel (DHL Global Coordination Centre)

HanZZ

BTW: Alles was ich hier schreibe, ist meine persönliche Meinung und Deutung des Sachverhalts und NICHT als offizielles DHL Statement gemeint. Mit operativem Geschäft in Deutschland habe ich auch nix zu tun!

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Gruß liebe Außensaiter,


> daß der Schaden schon vor dem Versand bestanden hat<

...genau davon gehe ich aus ,oder kann mir jemand erklären,
wo die zerstörende Kraft welche eine Gibsonart Kopfplatte
zerbricht im Koffer auch ohne extra Polsterung herkommt.

An einen Transportschaden würde ich ohne äußere starke Schäden weder als Käufer noch als Transporteur dran glauben .

Machts gut ,tschüß Uwe .

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Bisher habe ich zwei Kopfplattenbrüche bei Mahagoniehalsklampfen miterlebt - glücklicherweise nicht meine eigenen und meinereiner schuldlos. Beide Gitarren im Koffer verunglückt. Einmal Sturz von der Ladebordwand (ca. 1m Höhe) im Originalkoffer; einmal bloßer Umfaller im hochkant an der Wand lehnenden Nicht-Originalkoffer. Bei letzterem hatte die Gitarre an der Halsauflage allerdings etwas Spiel...

der onk

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hi,

das ist halt das Problem bei Les Pauls:
Erstmal ist der Übergang Hals-Kopfplatte durch den Verstellstab nicht mit ganz so viel Material gesegnet. Außerdem ist Mahagoni halt ein vergleichsweise kurzfaseriges und weiches Holz.

Mein Gitarrenarzt hat wohl mal bei M&T gearbeitet und mir erzählt, dass dort im Schnitt jeden Tag eine Paula mit gebrochenem Hals repariert wird...

Aber man lernt ja nie aus. Beim nächsten Gitarrenversand (wenn denn überhaupt nochmal...) kommt halt Zeitungspaier in den Koffer.

Gruß,

Andreas

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

: ...genau davon gehe ich aus ,oder kann mir jemand erklären,
: wo die zerstörende Kraft welche eine Gibsonart Kopfplatte
: zerbricht im Koffer auch ohne extra Polsterung herkommt.

Servus Uwe,

wenn Dir bewußt wäre, wie im allgemeinen mit Paketen umgegangen wird, würdest Du nicht mehr zweifeln. Ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber ich war mal bei dem Verein der sich damals Deutsche Bundespost nannte. Da flogen auch durch meine Hand Pakete schon mal über eine Strecke von 5 bis 10 Metern und nicht haben sie ihr Ziel erreicht oder sind sanft gelandet.

Aus dieser Erfahrung heraus würde ich persönlich "niemals" eine Klampfe mit einem Paketdienst versenden. Lieber fahre ich hunderte von Kilometern und transportiere sie selbst.

Was Kopfplattenbruch angeht, der ist ganz schnell passiert. Bei mir viel eine 12-saitige direkt auf die Saiten, sprich, durch äußere Einwirkung von der aufrechten Position (an der Wand stehend) in die Waagerechte. Das wars dann schon! Übrigens, als Unterlage diente ein hochfloriger Teppichboden. Jetzt lass mal eine gut, im Koffer verstaute, Les Paul etwa aus Bauchhöhe, mit den Saiten nach unten auf den Boden fallen! Aber nimm die Füße wech, tut weh! Mal sehen was passiert.

Gruß Waufel

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Hi Waufel,

Jetzt lass mal eine gut, im Koffer verstaute, Les Paul etwa aus Bauchhöhe, mit den Saiten nach unten auf den Boden fallen! Aber nimm die Füße wech, tut weh! Mal sehen was passiert.

Ach was liebe ich die Strats und Teles.

Sowas von solide.

Nicht wenige haben auf der Bühne krasse Demonstrationen des Aufwandes, dessen es bedarf, um sie selbst ohne Koffer zu zerstören, vor Publikum vorgeführt. SO muss eine E-Gitarre konstruiert sein, und nicht anders :o)


Viele Grüße, ferdi

Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL

Ich vergaß:

Der Saitenzug bei einer Klampfe ist doch erheblich und wenn die, auch nicht gerade leichte, Paula, beschleunigt durch die Fallhöhe da drauf knallt, dürfte sich der Saitenzug doch vervielfachen. Aber da müßten mal die Experten gefragt werden, die das berechnen können.

Nochmal Gruß Waufel

P.S. Ich bin vielleicht blöd, schrob ich in meinem vorherigen Beitrag doch glatt statt "fiel", "viel", ts das Alter. Und es sollte auch heißen: "...nicht immer haben sie ihr Ziel.....