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Re: (Band) CDs über HP verticken?

Moin,

Solange Ihr die vollständigen Rechte an euren Tonträgern inne habt (und nicht noch irgend eine Plattenfirma mit drin hängt), könnt Ihr damit machen was Ihr wollt.
Eventuell kommen steuerrechtliche Aspekte hinzu.
Ganz wichtig: Da Eure Website nun nicht mehr ausschließlich privaten Zwecken dient, ist ein Impressum gemäß §6 TDG Pflicht!

Gruß,
Holger

Re: (Band) CDs über HP verticken?

Hi Olle,

Ihr könnts natürlich auch ohne versuchen, aber unter Umständen kommt Euch das Finanzamt auf die Socken. Umsätze bleiben Umsätze und die müssen versteuert werden. Außerdem ist Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) fällig. Ob der Umfang klein oder groß ist, entscheidet das FA. Und "Vorsicht": Die Jungs sind im Augenblick hinter jedem Cent her, wie der Teufel hinter der armen Seele.
Bei eigenen Songs hat meines Wissens die Gema keine Handhabe, aber da solltet ihr trotzdem nachfragen.

Gruß Waufel

mal wieder Steuern

Hallo!

: aber die Gagen versteuere ich doch auch nicht ... das ist doch echt ätzend ... und mit den Einahmen werden doch nur die Kosten gedeckt ... das ist doch letztendlich gar kein gewinn.

Yes, du hast es zum Teil erfasst. Aber jetzt mal etwas strukturierter. Man unterscheide:

1. Umsatz bzw. Erträge. Das sind Gagen und Verkaufserlöse, also alles, was reinkommt.

2. Kosten bzw. Aufwendungen. Das ist alles, was rausgeht, Fahrtkosten, CD-Herstellungskosten, Kosten für die Website, Probenraummiete, Kosten für Saiten, Picks etc.

3. Gewinn bzw. Ergebnis. Gewinn ist die Differenz aus Erträgen und Aufwendungen, sofern was übrig bleibt. Der Gewinn muß versteuert werden.

4. Wenn du dem Finanzamt erklären mußt, daß deine Erträge nicht der Gewinn sind, mußt du deine Aufwendungen nachweisen.

Und deswegen ist für jede Band, die irgendwie Gage kassiert ein sogenanntes "Kassenbuch" Pflicht. Dafür nimmt man sich einen Ordner, in dem man erstmal alle Belege und Rechnungen für Saiten etc. abheftet und aufschreibt, wann wo Kohle rein- oder rausgegangen ist. Notieren, wo die Gigs waren, dafür mal 30 Cent Fahrtkosten je Kilometer rechnen. Am Ende des Jahres Taschenrechner raus und saldiert: Schwupps, ist bei den meisten Amateurbands mit wenigen Gigs im Jahr kein Gewinn, also keine "Steuerlast" da. Fertig. Jetzt schön bürokratisch ein Trennblatt dazwischengelegt, neues Jahr anfangen. Kein Problem mit dem Finanzamt.

Erst wenn bei dieser Rechnung richtiges Geld übrig bleibt, werden Gedanken wie Gewerbe, Umsatzsteuer etc. interessant.

Gruß

Matthias

Re: mal wieder Steuern

He Matthias

das klingt vernünftig. kassenbuch führe ich seit 4 jahren. wir habe naber nie so gerechnet, dass am ende des jahres +/-0 steht. naja. wie is das denn so mit ein- und ausgaben per handschlag? ich meine, ich kann ja reinschreiben, wie viel es war, aber ich hab ja keine quitung oder einen anderen beleg ...

Gruß

Olle

Re: mal wieder Steuern

Hallo!

: kassenbuch führe ich seit 4 jahren. wir habe naber nie so gerechnet, dass am ende des jahres +/-0 steht.

Diesen Satz verstehe ich nicht. Wenn du die Einnahmen addierst und anschließend alle Kosten abziehst, bleibt entweder eine positive Zahl = Gewinn oder eine negative = Verlust.

: wie is das denn so mit ein- und ausgaben per handschlag? ich meine, ich kann ja reinschreiben, wie viel es war, aber ich hab ja keine quitung oder einen anderen beleg ...

Erstmal: Auch mündliche Verträge sind Verträge. Aber wenn dir aber eine keine Quittung geben will, dann ist das bis zum Beweis des Gegenteil wahrscheinlich gerade ein "Schwarzgeschäft" sprich Steuerhinterziehung.

Gruß

Matthias

Re: (Band) CDs über HP verticken?

Hallo Musiker,
alles was ich bisher zu diesem Beitrag gelesen habe (speziell von Matthias) ist richtig. Bitte bedenkt aber folgendes :
1. Es handelt sich hier nur um meine Private Erfahrungen, nicht um eine Beratung, die nur ein Steuerberater leisten darf.

Es handelt sich bei Euch doch wahrscheinlich um eine Gruppe (also mehrere Personen)
In diesem Fall empfiehlt es sich eine (die kleinst mögliche) Gesellschaftsform anzunehmen. Kein Eintrag beim Notar oder sonstwo, nur die Erklärung (gegenüber dem FA) daß man gemeinsam Geld verdienen möchte. Nun darf man MWST für seine Produkte kassieren. (und natürlich gegen die beim Kauf von z.B. Musikinstrumenten, Zubehör, Fahrtkosten, Verpflegung etc. gezahlten gegenrechnen)
Dann Kassenbuch führen, Belege sammeln (Ein-und Ausgaben)jeder Ausgabe-Beleg ist GELD !!

z:B. Ausgaben im Jahr (mit Beleg) 464,- incl 16% Mwst = 64,-
Einnahmen i Jahr (mit Beleg) 580,- incl 16% MWST = 80,-
bedeutet 100,- Gewinn (versteuern) und 16,- MWST abführen(sofort)
Wenn im 2. oder 3. Jahr immer noch kein Gewinn erziehlt wird, erklärt das FA erfahrungsgemäß das Ganze zum Hobby.

Also, sammelt Ausgabebelege, (auch Fahrtenbücher etc.) oder FA...
Die Gema ist ein Verein zum Schutz der Autoren. (Text und Musik) Wenn eure Musik dort angemeldet ist, und irgendwo öffentlich aufgeführt wird, dann gibt's dafür Tandiemen am Ende des Jahres. Mitgliedschaft ist Gebührenpflichtig. Ob man als Rechte Inhaber (Text & Musik) ohne Mitgliedschaft Gebühren zahlen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.(Vorsicht bei Couvermusik, auch wenn's nur wenige Takte sind)

In diesem unserem Lande ist es auf jeden Fall leichter eine Karriere als Politiker zu starten, denn als Musiker.

MFG frajosch(auch Musiker nicht Politiker)

Re: mal wieder Steuern

Huhu Matthias,

kurze Zwischenfrage, was ist eigentlich eine sogenannte "Eigenquittung"?
Angeblich kann man quasi sich selbst bestätigen, dass man die Summe X für den Zweck Y am soundsovielten ausgegeben hat, wenn kein anderer Beleg existiert... ist das mal wieder so eine "urban legend" oder ist da was dran?

gruss
Tom

Re: mal wieder Steuern

hi,

also ´n kumpel war letzte woche auf geschäftsreise und hat sich früstück gekauft.
normalerweise hebt man den beleg auf, um ihn der sekretärin für die "aufwendungen der reisekosten" zu übergeben. das ganze wird ach versteuert.

letzte woche hatte er dann die quittung allerdings vergessen. er dachte damit hätte es sich - pech also.
die sekretärin hat ihm dann aber ne "quittung ausgestellt". anscheinend geht das bis zu nem bestimmten betrag...?

grübelundstudier,
peter