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(Meinung) Fragen zu Gewerbesteuer und Freiberufler

Hallo!!!

Ich hoffe ich darf hier bei Euch einen kurzen Beitrag reinsetzen, der nicht unbedingt zur Musikszene gehört!

Doch ich habe festgestellt nachdem ich manche Beiträge von Euch gelesen habe das einige sehr viele Antworten zu meinen Fragen haben könnten!

Nun meine Fragen:
1. Ich bin derzeit im Arbeitsverhältnis als Krankenpfleger tätig und möchte mich evtl. nebenberuflich selbständig machen indem ich für Autos Bassboxen mit Subwoofern herstelle und diese dann nach Fertigstellung verkaufen will!
2. Ist es nun möglich nebenberuflich anzufangen?
3. Kann ich solche Tätigkeiten Freiberuflich durchführen oder benötigt man einen Gewerbeschein?
4. Wie melde ich mich dann als Freiberufler bzw. Gewerbler an und könnt Ihr mir Tipps geben welche Argumente man dann beim entsprechenden Institut vorbringen soll?
5. Welche Vor- bzw. Nachteile haben die beiden Bereiche?
6. Was muss man alles beachten z.B. Steuern usw.?
7. Könnte ich auf meinen Fall bezogen irgendetwas Absetzen oder vergünstigungen erhalten?
8. Wie kommt man als Freiberufler an so welche Scheine damit man im Großhandel einkaufen kann?


So ich glaube jetzt habe ich erstmal die für mich derzeit wichtigsten Fragen aufgeführt. Ich hoffe das mir keiner Sauer ist wenn ich so einen Beitrag bei euch ins Forum geschrieben habe!!!!!

Ich hoffe trotzdem das mir Personen schreiben die schon Erfahrungen mit der Selbständigkeit gemacht haben und somit bereit sind ihr Wissen an Fremde weiter zu geben damit ich keinen Fehler begehe.

Ich bedanke mich deshalb schon im Voraus für die hoffentlich reichlichen Antworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
!!!Björn!!!


Re: (Meinung) Fragen zu Gewerbesteuer und Freiberufler

Tach Björn!

: 1. Ich bin derzeit im Arbeitsverhältnis als Krankenpfleger tätig und möchte mich evtl. nebenberuflich selbständig machen indem ich für Autos Bassboxen mit Subwoofern herstelle und diese dann nach Fertigstellung verkaufen will!
: 2. Ist es nun möglich nebenberuflich anzufangen?
: 3. Kann ich solche Tätigkeiten Freiberuflich durchführen oder benötigt man einen Gewerbeschein?

Zu 2: Das hängt von deinem Arbeitgeber ab - wenn die Nebentätigkeit deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt, dürfte es unproblematisch sein, aber du mußt auf jeden Fall deinen Arbeitgeber fragen.

Zu 3: Gewerbeschein. Freiberufler sind Architekten, Ärzte, Juristen und so. Der Bau und Verkauf von Boxen ist eindeutig ein Gewerbe.

: 4. Wie melde ich mich dann als Freiberufler bzw. Gewerbler an und könnt Ihr mir Tipps geben welche Argumente man dann beim entsprechenden Institut vorbringen soll?

Das müßtest du bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) in deinem Ort machen. Ich weiß jetzt nicht, wer für Boxenbau und -verkauf zuständig ist, aber da würde ich einfach mal nachfragen. Argumente? Du mußt ein paar Bedingungen erfüllen (das sagt dir dann auch die zuständige Kammer), und da gibt's nix zu argumentieren.

: 5. Welche Vor- bzw. Nachteile haben die beiden Bereiche?
: 6. Was muss man alles beachten z.B. Steuern usw.?

Zu 5. könnte ich dir ein bißchen was erzählen, aber weil du eh keine Auswahl hast, laß ich das. Steuern mußt du zahlen, klar, aber auch hier hilft dir die zuständige Kammer.

: 7. Könnte ich auf meinen Fall bezogen irgendetwas Absetzen oder vergünstigungen erhalten?

Das kann ich jetzt so pauschal nicht sagen. Informationen gibt's wie immer bei der Kammer oder beim Steuerberater.

: 8. Wie kommt man als Freiberufler an so welche Scheine damit man im Großhandel einkaufen kann?

Wie gesagt, nix Freiberufler. Aber ich glaube, die kommen genauso an die Scheine wie die Gewerbler auch.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben :-)

Nos vemos en infierno, Pepe

Re: (Meinung) Fragen zu Gewerbesteuer und Freiberufler

Hi Björn,

Wie mein Vorgänger schon gepostet hat, dein Arbeitgeber muss sein Einverständnis geben.
Dann gehst zum Gewerbeamt und beantragst dafür das Gewerbe.
Hatte mal 50DM gekostet jetzt glaube ich 50€.
Erklären brauchste da gar nichts. Das brauchste nur, wenn du Arbeitslos bist und über das Arbeitsamt Überbrückung oder Förderung beantragst, dann musste einen Plan (beim Arbeitsamt liefern).
Beim Amt bekommst du dann deinen Gewerbeschein, und mit dem kannst du dann bei den Grosshändlern einkaufen, den wollen die sehen.
Das Amt schickt deinen Vorgang an das Finanzamt, und von da bekommst du eine Steuernummer für die Umsatzsteuer.
Da musste dann aushandeln, ob monatlich, 1/4 oder Jährlich gezahlt werden soll. (Das ganze richtet sich nach dem Umsatz).
Den Rest, machste am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung, Abschreibungen, Miete, Telefon etc.

MfG Uwe

Re: (Meinung) Fragen zu Gewerbesteuer und Freiberufler

Hallo Uwe,

: Erklären brauchste da gar nichts. Das brauchste nur, wenn du Arbeitslos bist und über das Arbeitsamt Überbrückung oder Förderung beantragst, dann musste einen Plan (beim Arbeitsamt liefern).

Den Plan muß dir (bei Überbrückungsgeld) ein Steuerberater oder die IHK abstempeln. Wenn man kein absoluter Phantast ist, dann ist das ziemlich unproblematisch und die IHK hat eine dicke Mappe mit Infos rund um den Unternehmensplan.


: Das Amt schickt deinen Vorgang an das Finanzamt, und von da bekommst du eine Steuernummer für die Umsatzsteuer.
: Da musste dann aushandeln, ob monatlich, 1/4 oder Jährlich gezahlt werden soll. (Das ganze richtet sich nach dem Umsatz).

Im ersten Jahr (war bei mir so) war eine monatliche Abrechnung zwingend.

Grüße, Jens

Re: (Meinung) Fragen zu Gewerbesteuer und Freiberufler

Hi,

zur Ergänzung der guten Posts meiner Vorgänger:
- Freiberuflich kannst Du nur tätig werden, wenn Du beratend, künstlerisch oder einer bestimmten Berufsgruppe zugehörend (zb Zahnarzt, Anwalt? o.ä.) tätig bist.
Steuerlich macht das nur den Unterschied, dass Du bei einer überwiegend künstlerischen Tätigkeit nur 7% statt 16% MwSt berechnen kannst, was Dir evtl. bei der sog, Vorsteuer, also der Aufrechnung, was Du selbst schon an MwSt (oder genauer: Umsatzsteuer) bezahlt hast beim Wareneinkauf oder Materialeinkauf einen leichten Vorteil bringt.
Die Frage ist jetzt also, bist Du kreativ tätig und baust zb spezielle abgefahrene Anlagen in Autos, die so ausser Dir kein anderer bauen kann, sprich, bist Du schöpferisch oder kaufmännisch tätig?
Wenn Du keine entsprechende Ausbildung hast (zb Designer), dann musst Du einen Antrag auf Anerkennung der Tätigkeit als zb künstlerisch-freiberuflich stellen. Noch sind die Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit, da diese aber sowieso erst ab einem bestimmten (Jahres)Umsatz erhoben wird, und Du das Ganze Nebenberuflich betreiben willst, denke ich nicht, dass Du mit der Gewerbeanmeldung Dir da einen Nachteil einhandelst.
Aber: Überlege Dir das mit der Gewerbeanmeldung gut, weil Du bei der Erstanmeldung eines Gewerbes diverse Förderungs- und Kreditprogramme in Anspruch nehmen kannst, die aber nur bei der ersten Anmeldung gelten. Sollstest Du Dir also überlegen, das Ganze also Vollbeschäftigung und selbständig irgendwann zu machen, dann lass Dich auf jeden Fall von der IHK gut beraten, welche Vorgehensweise die Beste ist. Ich kenne einige Leute, die sich mit einer zu schnellen Gewerbeschein-Anmeldung zb wegen Flohmarkt-Verkäufen später die Gründungshilfen für das "echte" Gewerbe verbaut hatten...
Aber ich bin da auch nicht mehr auf dem letzten Stand der Dinge, evtl hat sich die regelung auch schon wieder verändert.
Eine (unverbindliche) Beratung bei der IHK ist auf jeden Fall angesagt und kein Fehler.

gruß
Tom