Aussensaiter Forum

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Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

: "Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"
:
Hi Ferdi!

Aus meinen Erinnerungen aus meiner Zeit als Beamter der DBP:

Die Deutsche Postordnung verbietet solche Vermerke auf der Aussenseite der Postsendungen (Pornographie/Aufforderungen zu Straftaten/ Beleidigungen etc)! Den schriftlichen Inhalt kann die Post nicht beeinflussen, weil die Sendungen nicht einsehbar ist (idR. verschlossen)!

Bei einem Internet-Forum ist der Inhalt jedoch frei zugänglich!

Das ist der Unterschied!

Ob das jetzt alles so sein muß wie geurteilt wurde, steht auf einem anderen Blatt und entzieht sich meiner Beurteilungskraft!

Gruß Waufel

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

Hi,

Den schriftlichen Inhalt kann die Post nicht beeinflussen, weil die Sendungen nicht einsehbar ist

was ist mit Postkarten?

Pornografische Fotografie auf der einen Seite, ein Text mit Aufruf zu einer Straftat auf der anderen? Wird sowas kassiert?

Und wer schreibt schon auf einen Briefumschlag, was drinnen steht... also wirklich... Gesetze haben wir....

cu, ferdi

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

Grüß Dich Ferdi,


wir brauchen uns deshalb nicht zu streiten, ich will Dir doch nur sagen, was die Postordnung dazu sagt!

: was ist mit Postkarten?
:
: Pornografische Fotografie auf der einen Seite, ein Text mit Aufruf zu einer Straftat auf der anderen? Wird sowas kassiert?

Ja, sowas sollte kassiert werden, laut Postordnung! Darf nicht befördert werden!

:
: Und wer schreibt schon auf einen Briefumschlag, was drinnen steht... also wirklich... Gesetze haben wir....
:

z.B. Ein Brief einer verbotenen Partei, die aussen drauf irgendwelche Werbung macht, darf nicht befördert werden, oder pornographische Darstellungen auf der Aussenseite etc. etc.!

Was drinnen ist bei einer "briefsendung/Päckchen/Paket" geht niemand etwas an! Anders sieht es aus bei "Drucksachen", früher hiessen die so, die müssen offen sein und kontrollierbar.

Inwieweit das jetzt alles noch stimmt und durchgeführt wird, liegt natürlich im Auge des Betrachters. Ob sich ein Mitarbeiter der Post jetzt mit der pornographischen Postkarte aufs Klo zurückzieht, oder ob er sie seinem Vorgesetzten übergibt, der sie entsprechend bearbeitet ist wiederum eine andere Frage!

Aber letztendlich bleibt: Ein "Brief/Paket/Päckchen" ist kein Internetforum, ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich!
Die Postsendungen unterliegen dem Briefgeheimnis, das ist wie die gute Stube zuhause!

Gruß Waufel

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

: Und wer schreibt schon auf einen Briefumschlag, was drinnen steht... also wirklich... Gesetze haben wir....
:
: ... und die Post verteilt sogar noch wissend Spam, von Faber Lotterie, der CC-Bank, der VW-Bank, von Quelle ...
:
: Rainer


Moin Rainer,

schmeiß doch nicht alles durcheinander, das hat doch mit der Sache an sich nichts zu tun!

Gruß Waufel

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

: Die Deutsche Postordnung verbietet solche Vermerke auf der
: Aussenseite der Postsendungen (Pornographie/Aufforderungen zu
: Straftaten/ Beleidigungen etc)! Den schriftlichen Inhalt kann die
: Post nicht beeinflussen, weil die Sendungen nicht einsehbar ist
:(idR. verschlossen)!

"Postordnung" gibbet latürnich seit ca. 10 Jahren nicht mehr, seit wie AG sind. Aber es gibt Allgemeine Geschäftsbedimgungen. Die hängen in jeder Filiale aus und könne eingesehen werden.

U.a. heisst es darin....


(2) Die Deutsche Post schließt nur Beförderungsverträge für Sendungen, die keine ausgeschlossenen Güter (nachstehend aufgelistet) enthalten; der Absender kann die Übernahme von Sendungen, die ausgeschlossene Güter enthalten, nicht als Annahme seines Angebots
auf Abschluss eines Beförderungsvertrags verstehen. Mitarbeiter der Deutschen Post und sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen zu schließen, die ausgeschlossene Güter enthalten:

1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;

4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung efahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; für Ausnahmefälle gelten die Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen; ausgenommen sind ferner medizinisches und biologisches
Untersuchungsgut, sofern die Regelungen für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen Brief National eingehalten werden; § 410 HGB bleibt unberührt;

5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten; zugelassen sind
aber Briefmarken und Telefonkarten, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 EUR, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten.

6. Sendungen, die nicht oder nicht ausreichend freigemacht sind und in der Absicht eingeliefert werden, die Beförderungsleistung ohne Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung zu erschleichen.

(3) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format und Gewicht usw.) oder in sonstiger Weise nicht den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen oder diesen AGB, so steht es der Deutschen Post frei,
1. die Annahme der Sendung zu verweigern oder
2. eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben .....


sorry für den ganzen Formalkram, aber man könnte das auch "cover your ass" nennen. Im Prinzip müsste sich jeder Forumsbetreiber soc´lche AGBs basteln und von jedem registrierten User unterswchreiben lassen.

Und Spam- also Werbemail in Form von Infopost finde ich tatsächlich eine andere Baustelle.

HanZZ

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

Hi,

schmeiß doch nicht alles durcheinander, das hat doch mit der Sache an sich nichts zu tun!

doch, in den Diskussionszusammenhang gehört es schon. Aber die Post verdient am Porto, deshaklb ist das natürlich etwas völlig Anderes.

Man sollte die Arschgeigen von Faber & Co verpflichten, "Unerwünschte Werbesendung" auf die Umschläge zu drucken. Oder die Post sollte "Unerwünschte Werbesendung?" aufstempeln.

cu, ferdi

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

: "Postordnung" gibbet latürnich seit ca. 10 Jahren nicht mehr, seit wie AG sind. Aber es gibt Allgemeine Geschäftsbedimgungen. Die hängen in jeder Filiale aus und könne eingesehen werden.
:
:

Danke HanZZ,

das hatte ich mir schon gedacht, aber ich bin auch schon Stücker 27 Jahre nicht mehr dabei!



:
: 1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
:
: 2. Sendungen, ...............

*gesetzliches..... behördliches Verbot.......*

Womit wir beim Thema wären!

Die Postordnung hat das damals glaube ich noch genauer ausgesagt, aber so triffts den Kern!

"Haha, doch nicht alles vergessen!" *grins*

Gruß Waufel

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

: Hi,
:
: schmeiß doch nicht alles durcheinander, das hat doch mit der Sache an sich nichts zu tun!
:
: doch, in den Diskussionszusammenhang gehört es schon. Aber die Post verdient am Porto, deshaklb ist das natürlich etwas völlig Anderes.
:
: Man sollte die Arschgeigen von Faber & Co verpflichten, "Unerwünschte Werbesendung" auf die Umschläge zu drucken. Oder die Post sollte "Unerwünschte Werbesendung?" aufstempeln.
:

Sorry Ferdi,

schaffen wir die freie Marktwirtschaft ab!
Du willst also "jedem" Unternehmer verbieten Werbung für seine Dienstleistung oder sein Produkt zu machen! Aha!

Kleb Deinen Briefkasten zu, schließ die Tür zu und grab Dich irgendwo ein!


Viel wichtiger wäre den Hnadel mit Adressen und Daten zu unterbinden!

Gruß Waufel

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

Moin Woody -

: das eröffnet ja ungeahnte Möglichkeiten.
: Ich schreibe mit gespoofter IP Dinge in Internetforen und dann die Abmahnung direkt hinterher....


wenn ich mir so anschaue wer hinter dieser Klage steckt (der Elfengleich Blog hat's schön beschrieben), dann frag ich mich schon wie weit Realsatire und mögliche Realität auseinander liegen...

Interessanterweise findet man im law-blog.de keinen Hinweis auf den "Mitbewerber" Bernhard Syndicus (im übrigen auch bei lawblog.de nicht), dafür aber nicht weniger lesenswerteres u.a. zum BGH und dem Teledienstegesetz. Klick hier und da.

Gruss und so ...
Boogie

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

Moin ullli -

hat da das "paste-Roulette" zugeschlagen, oder hast Du Angst, in diesem Forum ein Blog zu verlinken, das uns in Schwierigkeiten bringen koennte ?

volle Kanne "paste Roulette". Ich hatte noch von gestern den Link zu meinem Audio Beitrag im Zwischenspeicher. Und meine Tastatur mag manchmal "apfel+C" nicht.

Und verlinken tu ich nur was ich auch für verantwortlich halte. Das gebietet allein schon die Fairness gegenüber Friedlieb.

Gruss und so ...
Boogie


Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

: Hi,
:
: schmeiß doch nicht alles durcheinander, das hat doch mit der Sache an sich nichts zu tun!
:
: doch, in den Diskussionszusammenhang gehört es schon. Aber die Post verdient am Porto, deshaklb ist das natürlich etwas völlig Anderes.
:
: Man sollte die Arschgeigen von Faber & Co verpflichten, "Unerwünschte Werbesendung" auf die Umschläge zu drucken. Oder die Post sollte "Unerwünschte Werbesendung?" aufstempeln.
:
: cu, ferdi


Die Post ist als inzwischen privatrechtliches Unternehmen nicht nur nicht daran interessiert, Werbesendungen zu unterbinden oder als "unerwünscht" zu bestempeln, sie dürfte es auch gar nicht, weil sie damit ihre vertraglichen Vereinbarungen mit dem Absender nicht erfüllen würde.

Und wie soll irgendjemand beurteilen, ob Du nun den Faber-Wisch oder den Thomann- oder Musicstore-Werbeflyer haben willst, oder nicht?

HanZZ, kopfschüttelnd

Post (war Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...)

Moin -

: Und wie soll irgendjemand beurteilen, ob Du nun den Faber-Wisch oder den Thomann- oder Musicstore-Werbeflyer haben willst, oder nicht?

spätestens am Briefkasten, wenn dort ein "Werbemüll nicht erwünscht" Sticker bappt.

Gruss und so ...
Boogie

...der allerdings befürchtet, das der örtliche Briefpostzusteller der Post AG seine Richtlinien zum Ausliefern der Post auch etwas lachs händelt. Das klappt bei mir nur periodisch, jeweils ca. 3 Folgewochen nach der letzten Beschwerde bei der Kundenhotline der Post AG. Gut, bei mir ist es kein Werbungsproblem, aber es nervt schon gewaltig wenn man regelmäßig den Postzusteller neu konditionieren lassen muss.


Re: Post (war Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...)

Vooorsicht Boogie!!

Dein Bapperli auf dem Brief kasten gilt nicht für die Post!!

Der Zusteller "muß" zustellen, wenn Dein Name drauf steht! Er darf selbstauf Dein Geheiss hin keine Sendungen entsorgen! Die einzige Möglichkeit die Du hast, ist sich dahin zu stellen wenn der Zusteller kommt und die Annahme verweigern, somit wird sie zurück geschickt!

Ich frage mich nur ehrlich gesagt, was die ganze Aufregung über Werbesendungen soll? Ich finde das absolut lächerlich!

Der Ökofreak wird jetzt sagen, unnötige Müllproduktion etc. etc.! Ich sage Arbeitsplätze!

Was mich stört oder ich nicht haben will fliegt ohne Umweg in den Mülleimer sorry, zum Altpapier! :-)

Es gibt weitaus wichtigeres, worüber man sich aufregen sollte!

Gruß Waufel

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

Moin nochmal -

: Interessanterweise findet man im law-blog.de keinen Hinweis auf den "Mitbewerber" Bernhard Syndicus (im übrigen auch bei lawblog.de nicht)...

dafür berichtete Heise gestern mal wieder über die FTPWelt Angelegenheit (da geht es. u.a. um gemeinschaftlichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und der gemeinschaftlichen Verbreitung pornografischer Schriften).

Ich persönlich find's schon ziemlich interessant aus welchen Richtungen so manche Winde wehen.

Gruss und so ...
Boogie

Re: Post (war Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...)

Moin Waufel -

: Vooorsicht Boogie!!

uuups, ja? *g*

: Dein Bapperli auf dem Brief kasten gilt nicht für die Post!!

Das mag sein (wäre auch nachvollziehbar für mich), da ich so ein Bapperl nicht an meinem Briefkasten habe, entzieht sich das meiner Kenntnis. Die Frage war ja: "wie soll irgendwer wissen?"

: Ich frage mich nur ehrlich gesagt, was die ganze Aufregung über Werbesendungen soll? Ich finde das absolut lächerlich!

wenn ich den Spamfilter meines Mailproggies und meines Blogs so durchforste, dann verstehe ich die ganze Aufregung nur allzu gut.

: Der Ökofreak wird jetzt sagen, unnötige Müllproduktion etc. etc.! Ich sage Arbeitsplätze!

Da schließ ich mich dem Ökofritzen mal an. Und "Arbeitsplätze" sag ich auch mal.

: Es gibt weitaus wichtigeres, worüber man sich aufregen sollte!

Stimmt, nur wäre es gähnend leer hier, wenn wir uns nur über "wichtigeres" austauschen wollen würden. *g*

Gruss und so ...
Boogie




Re: Post (war Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...)

Mojn Ihr,

Wer will, kann's ja mal hiermit probieren. Ist zwar kein Allheilmittel - sowenig wie ein Spamfilter - , reduziert aber doch deutlich das Altpapieraufkommen im Postkasten. Und das Bapperl für den Boten mit den bunten Plusmarktprospekten ist eh für'n Arsch, weil die wie der Päckchenbotze von der Post Alles auf den Treppenabsatz schmeißen. Jedenfalls habe ich noch keinen erlebt der sich bis zu mir in den 5. Stock eines Berliner Altbaus bemüht hätte.

ne schöne Jrooß von Robinsons Insel, Mathias

Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...

Hi,

> Man sollte die Arschgeigen von Faber & Co verpflichten, "Unerwünschte
> Werbesendung" auf die Umschläge zu drucken. Oder die Post sollte
> "Unerwünschte Werbesendung?" aufstempeln.

Viel effektiver (weil du den Müll nicht selber wegschmeissen musst) ist folgendes:

Anruf oder E-Mail an den DSB mit Aufforderung deine Adresse zu sperren und in Zukunft nix mehr an dich zu schicken.
Auf der Webseite sollte eigentlich eine Adresse / EMail für den Datenschutzbeauftragten hinterlegt sein.
Wenn das nicht der Fall ist -> Landesdatenschutzbeauftragter.
Das ist deren Job und die kümmern sich auch drum. Deutsche Mühlen mahlen zwar langsam aber SEHR gründlich.

Und wenn du die richtig ärgern willst verlangst du Einblick ins öffentliche Verfahrensverzeichnis.

Hab gerade mal nachgesehen: bei Faber ist das Impressum nicht vollständig, es fehlt die Datenschutzerklärung, ein DSB ist nicht aufgeführt

Gruss

Oliver