Aussensaiter Forum

Diskussionen mit neuen Beiträgen

Hier darf jeder frei heraus seine Meinung sagen, solange niemand beleidigt wird. Auf Postings von Vollidioten sinnvollerweise gar nicht erst antworten.
Extrem unerwünscht sind reine Werbe-Beiträge. Danke.

Derzeit nix Neues in der AS-Börse - vielleicht magst Du das ändern?

Nix los die nächsten 30 Tage?!

(-) Header verbergen



Übersicht

(off topic) Zylinderkopfschrauben (DIN 912) M4x80 in V2A

Aloha.

Ich brauche diese Schrauben und finde sie nur für einen Arm und ein Bein, das billigste ist €7,95/Stück...

Weiß jemand eine günstigere Bezugsquelle oder hat gar welche im Magazin seiner Firma?

Ich will sie nicht geschenkt haben!

Acht Euro pro Stück... puh, ich bräuchte so 8-10 davon, das wären 160DM für ein paar Schrauben, das ist doch krank...

Vielleicht wisst ihr ja was.

Danke und Gruß, ferdi


Re: (off topic) Zylinderkopfschrauben (DIN 912) M4x80 in V2A

`nAbend Ferdi
:
: Ich brauche diese Schrauben und finde sie nur für einen Arm und ein Bein, das billigste ist €7,95/Stück...
:

Ich seh morgen mal in meiner Werkstatt nach. Ich hab jetzt mein Buch nicht hier, nehm aber an, du brauchst welche mit Inbuskopf. In 8.8 hab ich die da, mein ich, ob in VA muß ich nachsehen.Aber wenn´s ein paar Tage Zeit hat, kann ich die bestellen, wenn ich die nicht habe.

: Acht Euro pro Stück... puh, ich bräuchte so 8-10 davon, das wären 160DM für ein paar Schrauben, das ist doch krank...

Warste inne Apotheke gucken? Wer verscheuert sowas zu dem Preis?

vell Jrööß
Peter

Re: (off topic) Zylinderkopfschrauben (DIN 912) M4x80 in V2A

Hi,

huh, die machen's aber kompliziert, ob die mir zehn Schrauben vermachen?


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Schraubenwerk Zerbst GmbH (Stand Juli 2004)

I. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche - auch zukünftige - Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.

II. Vertragsabschluß

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung, Entgegennahme der Auftragsbestätigung, spätestens aber durch Annahme unserer Lieferung und Leistung als angenommen. Einkaufsbedingungen des Käufers/Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen - insbesondere soweit sie von diesen Bedingungen abweichen - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Jeder erteilte Auftrag wird erst mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns verbindlich. Rechnungserteilung bei Sofortlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Für die Auslegung von Lieferklauseln gelten die von der internationalen Handelskammer festgelegten „Incoterms" in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Ohne schriftliche Bestätigung haften wir nicht für Erklärungen unserer Beauftragten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto, also ohne die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung der Gestehungskosten sind wir berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen und die am Tage der Lieferung geltenden Preise in Rechnung zu stellen, ohne daß der Käufer deswegen ein Rücktrittsrecht besitzt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat - soweit nichts anderes vereinbart ist - wie nachstehend zu erfolgen: Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und rein netto ohne Abzug zahlbar. Wechsel und Schecks können wir als Zahlungsmittel ablehnen: sie gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Sämtliche aus der Hereinnahme und Durchsetzung von Wechseln entstehenden Kosten einschließlich Wechselspesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für ungedeckte Kredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, es sei denn, der Käufer weist nach, daß uns ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger eigener Gewährungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten oder sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, sofort sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Für noch nicht ausgeführte Lieferungen oder Leistungen können wir in diesem Fall Nachnahme oder Vorkasse verlangen oder unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten.
IV. Lieferfristen, Liefertermine, Lieferumfang

Die angegebene Lieferzeit gilt stets nur als annähernd vereinbart. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor völliger Klärung aller kaufmännischen und technischen Details des Auftrages. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb bzw. den des Zulieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Im Falle höherer Gewalt oder leicht fahrlässig verschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeit sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Maschinenausfall und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Zu- oder Unterlieferern eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen, Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Erwächst dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge unseres eigenen Verschuldens entstanden ist, ein Schaden, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung ½ v. H., im ganzen aber höchstens 5 v. H. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig. Wir behalten uns das Recht vor, aus fabrikationstechnischen Gründen 10 v. H. mehr oder weniger als in Auftrag gegeben zu liefern.
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus.
V. Versand, Gefahrübergang, Abnahme

Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
Mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch für Teillieferungen.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten abgeschlossen.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. In diesem Fall sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Käufer die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat in Rechnung zu stellen.
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.
Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Abnahme der Ware und der Zahlung des Kaufpreises, nicht nach, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
VI. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung bei laufender Rechnung (Kontokorrent), die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Käufer und dessen Konzernunternehmen jetzt oder zukünftig zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die so entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Ware durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.
Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung (§§ 947, 948 BGB), so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1.
Der Käufer ist zur Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen berechtigt und nur, wenn er sich gegenüber uns nicht im Verzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. es gilt als vereinbart, daß die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung gemäß Abs. 5 bis 8 auf uns übergehen. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession sind dem Käufer nicht gestattet.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses dadurch ersetzt wird, daß der Käufer den Geldbetrag als Verwahrer besitzt.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von uns stammenden Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Abs. 2 und 3 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem Vertrag Abs. 5, 6 und 7 entsprechend.
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung und -verarbeitung gemäß Abs. 4 und 8 bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den Ziffer III Abs. 4 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir dies nicht selbst tun - und uns die zur Einbeziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 v. H. übersteigt.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns zu verwahren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die auf uns übergegangenen Forderungen hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen von dem Zugriff Dritter zu unterrichten. Uns zur Abwehr entstehende Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VII. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:

Rügen wegen erkennbarer Mängel oder wegen Minder- oder Falschlieferungen werden von uns nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes mit genauer Begründung schriftlich erhoben werden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung - spätestens aber innerhalb von 3 weiteren Tagen - schriftlich zu rügen; nach Ablauf von 4 Wochen seit Eingang des Liefergegenstandes beim Käufer ist die Rüge verborgener Mängel ausgeschlossen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- oder Verarbeitung bzw. Benutzung des Liefergegenstandes sofort einzustellen.
Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder bessern nach - hierfür hat uns der Käufer eine angemessenen Frist zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt, so hat der Käufer nur einen Ansprüche auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung).
Beanstandete Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, nach unserer Wahl zur Besichtigung bereitzustellen oder an uns in der dazugehörigen Originalverpackung fracht- bzw. portofrei einzusenden.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Im Falle berechtigter Beanstandungen tragen wir nur die unmittelbaren Kosten der Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. Der Käufer nimmt die Abtretung dieser Ansprüche hiermit an.
Wir leisten keine Gewähr für Mängel, die auf Umstände wie ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Bedienungs- oder Wartungsfehler, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ungeeignete Betriebsmittel, übermäßige Beanspruchung sowie natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, es sei denn, diese Umstände beruhen auf einem Verschulden unsererseits, was der Käufer zu beweisen hat.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite demontiert oder durch Einbau von teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer solchen Veränderung steht. Ferner erlischt unsere Gewährleistungspflicht, wenn uns von seiten des Käufers grundlos der Zutritt zu den Betriebsräumen zu Zwecke der Besichtigung oder Beseitigung eines Mangels verwehrt wird.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Sämtliche Ansprüche gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang auf den Käufer, bei Einsatz des Teiles im Mehrschichtenbetrieb 6 Wochen.
VIII. Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch sämtliche Schadensersatzansprüche sowie Rücktritts- und Kündigungsrechte, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird - wenn der Käufer Vollkaufmann ist - durch unseren sitz bestimmt, nach unserer Wahl auch durch den Sitz des Käufers. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.
X. Datenschutz
Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern und für eigene Auswertung zu verarbeiten.

XI. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; es gilt vielmehr anstelle einer etwa unwirksamen Klausel das als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


*schulterzuck*

Gruß, ferdi

Re: (off topic) Zylinderkopfschrauben (DIN 912) M4x80 in V2A

Hi Uli,

Ich könnte ja mal nachfragen, ich kenn den Geschäftsführer....

wenn du ihn tatsächlich GUT GENUG kennst... wir kennen uns schließlich kaum... vielleicht geht es als Muster für einen ausländischen Importeur durch? *hüstel*

Also bis nen 5er pro Stück würd' ich auch bezahlen, aber 8€? Ab 70mm sind die Preise nur noch abgedreht!

cu, ferdi

Re: (off topic) Zylinderkopfschrauben (DIN 912) M4x80 in V2A

Hi Jochen,

ich habe mal ein wenig rumtelefoniert

1000 Dank dafür!

4x70 könnte ich Dir für ca. 3 Euro besorgen, ob sie auch irgendwie in 4x80 aufzutreiben sind, erfahre ich später, sie werden aber auf jeden Fall teurer sein.

ich kenne onine-schrauben.de, v2a-schrauben-billiger.de, heimwerker-schrauben.de, schraubenhandel24.de und wie sie alle heißen, und die 70mm liegen einzeln immer so um €3,50, die 80mm gleich um 8 Euro. 100er Packs sind günstiger, nur ich brauche eigentlich vier, mit Ersatz höchstens 12 Stück...

Deine 70mm sind die günstigsten bisher, aaaaber sie sind halt 10mm zu kurz :o)

Danke für deine Bemühungen!

Gruß, Ferdi

Re: (off topic) Zylinderkopfschrauben (DIN 912) M4x80 in V2A

Servus ferdi,

4x80 ist in der Tat ein Sondermaß, deswegen vermutlich auch der hohe Preis. In meinem alten Job hatten wir solche Schrauben (hoch bis zu 4x 160) für Ventilbänke an den Wet-Etch Maschinen, leider komm ich an solche Teile nicht mehr ran (Die Ventile waren von Parker Fluids bzw. Fourotec).
Muss es denn unbedingt V2A sein? V2A hat nämlich die unangenehme Eigenschaft sich unter Last kräftig zu dehnen was zu Lockerwerden der Verbindung bzw. bis zum Abreißen des Schraubenkopfes führen kann. Wenn es wegen desr Korrosionsfestigkeit ist tut es normalerweise auch eine verzinkte/vernickelte Schraube ausser Du arbeitest in einer sehr ätzenden Atmosphäre. ;)
Alternative wär eventuell eine 4mm V2A Gewindestange mit Mutter auf beiden Seiten (falls installierbar) möglich.
Ich check aber nochmal mit meinen Ex-Kollegen (mein Nachbar) ob er sowas organisieren kann...

Gruß
Stefan


Re: (off topic) Zylinderkopfschrauben (DIN 912) M4x80 in V2A

Hi Stefan,

Gewindestange scheidet völlig aus, ich brauche im Grunde nur den blanken Teil + 5mm für eine Mutter. Den Rest des Gewindes schneide ich ab.

Die Schraube wird als Querlenkerstift eingesetzt, muss völlig glatt sein, wird ständig dreckig und nass, dauernd montiert/demontiert und muss vor allem schlagartige Scherungskräfte aushalten. Inbus muss sein, weil sich das ganze Auto mit möglichst wenig Werkzeug zerlegen lassen muss.
Die Querlenker selber sind aus Kunststoff und halten bestimmt weniger aus als eine V2A-Schraube. V2A macht optisch einen sehr schlanken Fuß, fast das ganze Auto ist damit verschraubt.... jemand anders empfahl mir gestern 8.8.... mir sagt das nichts...

Danke und Gruß, Ferdi

Re: (off topic) Zylinderkopfschrauben (DIN 912) M4x80 in V2A

Servus ferdi,

jemand anders empfahl mir gestern 8.8.... mir sagt das nichts...

8.8 ist die Festigkeitsklasse einer Schraube, ich darf mal kurz zitieren:

"Die Kennzeichnung der Sechskant- und Innensechskantschrauben ab M5 erfolgt auf dem Schraubenkopf, auf dem das Herstellerkurzzeichen und die Festigkeitsklasse angegeben sind, bei Schrauben aus nichtrostendem Stahl zusätzlich A2 oder A4.

Aus der Festigkeitsklasse bei Stahlschrauben lassen sich die Zugfestigkeit Rm und die Streckgrenze ReL errechnen. Als Beispiel die Festigkeitsklasse 8.8:

Rm wird errechnet, indem man die erste Zahl mit 100 multipliziert. (8 x 100 = 800 N/mm² Zugfestigkeit),
ReL, indem beide Zahlen miteinander multipliziert und das Ergebnis nochmal mit 10 multipliziert.
(8 x 8 = 64 N/mm² x 10 = 640 N/mm² Streckgrenze).

Gemäß der Normung für mechanische und physikalische Eigenschaften (EN ISO 898-1) sind die Festigkeitsklassen 4.6, 5.6, 5.8, 6.8, 8.8, 10.9 und 12.9 gebräuchlich.

In der Industrie kommt sehr häufig die Klasse 8.8 zur Verwendung, die Klassen 4.6, 5.6 und 5.8 sind nur sehr selten anzutreffen. 10.9 und 12.9 werden vor allem für berechnete und definiert vorgespannte Schraubverbindungen verwendet.

In Baumärkten hingegen wird vielfach die Festigkeitsklasse 4.6 angeboten.

Für Schrauben aus nichtrostendem Stahl wird die Qualität und Festigkeitsklasse auf dem Schraubenkopf angegeben. Diese sind A (für austenitischen Stahl), 1 bis 5 (Sorte) sowie 50 (weich), 70 (kaltverfestigt) oder 80 (hochfest), z.B: A2-70 oder A5-80. Vorwiegend werden die Qualitäten A2 allgemein und A4 für erhöhte Korrosionsbeanspruchungen verwendet. Diese Qualitäten werden umgangssprachlich auch heute noch mit den von KRUPP geprägten Werksbezeichnungen "V2A" und V4A" benannt. "Nichtrostende" (eigentlich: korrosionsarme) Schrauben haben einen silbrig-gelblichen, matten Glanz und sind oft (sofern austenitisch) nicht magnetisch."

Du bräuchtest also eine Schraube mit A2-70 oder A2-80 (da wirds dann teuer). Das Du das Ding als Querlenkerschraube einsetzten willst erklärt jetzt einiges, irgendwie schreit das ganze nach ner Sonderanfertigung *gg*.

cu
Stefan ;)