Re: Urheberecht im Kindergarten


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Beitrag von Cubist vom September 11. 2003 um 22:34:15:

Als Antwort zu: Re: Urheberecht im Kindergarten geschrieben von Oly am September 11. 2003 um 17:38:41:

: Die GEMA erklärt ihr Kassiergehaben (z.B. für Kneipen) ja so: Dadurch, daß in einer Kneipe Lieder laufen, die die Leute gerne hören und deshalb in diese Kneipe gehen, macht ebendiese mehr Umsatz - und dafür soll auch der Urheber sein Scherflein (nach Abzug der GEMA Verwaltungsgebühren) bekommen. (Die GEMA kennt nur zwei Malfarben: SCHWARZ und WEISS).

Hi Oly,

dies gilt nicht nur für Kneipen!!!! Überall wo ein Radio, CD-Player, Cassettendeck o.ä. läuft und öffentliches Publikum zuhören könnte werden neben den normalen Rundfunkgebühren auch GEMA-Gebühren kassiert. Egal ob das Gerät dem Betrieb oder einem Mitarbeiter/in gehört. Das heißt: In einer geschlossenen Werkstatt (egal welche Branche) steht ein Kofferradio, es sind GEMA-Gebühren fällig die der Unternehmer zahlen muß. Selbst der mitgebrachte Discman oder Walkman "mit Kopfhörer" ist GEMA-pflichtig, so geschehen im Ladengeschäft meiner Frau!!!!

Wohlgemerkt: bei Empfangsgeräten zusätzlich zur Rundfunkgebühr!!!!!

ABZOCKE; ABZOCKE; ABZOCKE

Der Cubist

P.S. Demnächst wird dann der Besitz von Musikinstrumenten gebührenpflichtig! Oder das Pfeifen oder Singen auf der Strasse, oder unter der Dusche, vielleicht auch das Stöhnen beim Poppen!!!!


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