Hi,
hm, die KSK hat zwei Seiten. Eine wird Dich/Euch eher nicht betreffen, die der Leistungen. Das greift, wenn Du einen der Listen"berufe" als Haupterwerb ausübst, dann würde die KSK bei Sozial-/Rente- und Krankenversicherung den Arbeitgeberanteil übernehmen.
Der andere Teil ist der der Abgaben, und da ist es so, vereinfacht gesagt, dass der Nutzniesser einer kreativen Leistung einen Prozentsatz an die KSK abführen muss, völlig unabhängig davon, ob die Person, die die Leistung erbringt, was aus der KSK bezieht.
Und jetzt wirds spannend. Ist eine musikalische Darbietung eine künstlerische Leistung? Bekommt Kleinveranstalter eine Rechnung vom Künstler? Dann müsste ein Teil dieser Summe an die KSK gehen. Aber dazu muss man sich als VA bei der KSK melden und die prüft erstmal, ob man da Abgabepflichtig ist und dann bekommt man eine Abgabenummmer. Ich habe das hier gefunden, vielleicht kommst Du da weiter
https://www.lautstrom.de/tipps-fuer-veranstalter/ksk-bei-konzerten/
Viele Grüße,
Tom