Re: (Aussensaiter) Forenbetreiberverantwortung für Usernamen
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Beitrag von Christian G. vom Juni 11. 2005 um 22:20:43:
Als Antwort zu: Re: (Aussensaiter) Forenbetreiberverantwortung für Usernamen geschrieben von Tom(2) am Juni 11. 2005 um 22:12:19:
Hi Tom,
im Grunde hast du recht, aber soweit ich weiß würde es gegen das Grundgesetz verstoßen wenn ein Betreiber den Namen einschränkt. Klar wenn du dich A.o.f H.t.l.r oder R.d.o.f H.s.s dann würde es wieder gegen das Grundgesetz verstoßen, aber ansonsten bin ich der Meinung hab ich freie Namenswahl und würde auch unter freie Meiungsäußerung fallen möchte ich meinen. Ich bin aber kein Rechtsexperte von daher will ich mich da nicht weiter irgendwo hinein verstricken.
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