Re: (Sonstiges) @felix, dein geist ist in missbrauch
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Beitrag von Ugorr vom März 29. 2005 um 09:50:38:
Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) @felix, dein geist ist in missbrauch geschrieben von Der Felix am März 29. 2005 um 08:23:18:
Moin. Die GVL hätte ggf tatsächlich "nur" mit der Abrechnung des veröffentlichten Werkes zu tun. Das eigentliche Urheberrecht entsteht allerdings schon nach Entstehung des Werks. Der Nachbar, der einen Jam durch die Wand mithört, dürfte die Musik nicht selbst verwenden. Schwierig wäre allerdings zu beweisen, wer nun zeitlich der erste Urheber ist. Das Werk muß allerdings unterscheidbar sein. So kann man zB Melodien schützen(geht auch als Marke, wie zB der Telekom-Sound aus der Werbung), aber nicht die Akkordfolge eines Songs. Das war jetzt so aus der Hüfte geschossen, hab keine konkreten Gesetze/Bücher zur Hand. Also keine Gewähr, aber der Kontext sollte stimmen. Den Gesetzestext des UrhG findet man übrigens u.a. auf der Seite der Gema zum Download. Das UrhG ist sogar noch einigermaßen für den Laien verständlich, einfach mal durchlesen. Gruß Ugorr
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