Re: schriftliches angebot....


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Beitrag von falk vom März 02. 2005 um 19:51:29:

Als Antwort zu: Re: schriftliches angebot.... geschrieben von ullli am März 02. 2005 um 19:45:34:

mahlzeit,

: Da muss dann natuerlich eine Gueltigkeitszeit drin stehen.

besser noch "freibleibend". dann kann man nämlich immer noch entscheiden, ob man den auftrag annimmt.

gruß falk


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