Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten


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Beitrag von Waufel vom Februar 17. 2005 um 12:09:30:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten geschrieben von falk am Februar 17. 2005 um 11:59:44:

: erbsenzählerwochen :-)


Gaaanz breites Grinsen!!!

Hi Falk, zählen wir mal weiter Erbesen!

Ja, das kann man auch! Auch hier ein großes "Aaaber"!

Nicht jeder, der Musikunterricht gibt, kann Freiberufler sein, dazu benötigt er zwingend, laut Steuerrecht, eine sogenannte "höhere Bildung", heißt abgeschlossenes Musikstudium.

Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.

Ich hab da mal eben etwas nachgelesen, weil es mich interessiert hat. Bis zu den aktiven Musikern bin ich allerdings noch nicht vorgedrungen. Das Recht spricht zwar von Musikunterricht und von Künstlern, definiert aber nicht das Wort Künstler. Zumindest hab ich noch nichts gefunden.

Gruß Waufel

Jetzt iss aber genug mit Erbsen! *ggg*



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