Re: (Aussensaiter) Track #6 - Urheberrechtliche Dinge
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Beitrag von Jochen vom September 23. 2004 um 21:46:50:
Als Antwort zu: Re: (Aussensaiter) Track #6 geschrieben von bluesfreak am September 23. 2004 um 20:33:50:
Hi bluesfreak,
"ist o.k., ich habs entfernt"
habe ich grad bemerkt, als ich mir den Track anhören wollte und vielleicht ist das besser so. Das ganze kann, muß aber nicht, eine heikle Angelegenheit werden.
Wenn eine Urheberrechtsverletzug vorläge, wären die aussensaiter wohl mit ganz guter Wahrscheinlichkeit aus dem Schneider und der schwarze Peter läge bei Dir.
Sobald aber der erste aussensaiter drübergegniedelt hat und es auf dem aussensaiterwebspace ablegt (ein paar Tracks liegen ja hier, diejenigen derer die keinen eigenen Webspace haben z.B.) sähe es für die aussensaiter sofort wieder schlecht aus.
Es gibt eigentlich nur zwei gangbare Wege:
entweder muß man den Track selbst erstellen und da sollte man aufpassen, daß man auch etwas Abstand zu bekannten Titeln hat
oder man muß den Urheber nach seiner Erlaubnis fragen und die sollte schriftlich vorliegen (wenigstens per mail).
Bei den bisherigen 5 aussenjams ist es so, daß die #5 von Michael ist und er hat sie uns zur Verfügung gestellt. Kein Problem also.
Die ersten 4 Backingtracks, die ich angeschleppt habe haben alle das o.K. von ihren Urhebern, weil ich alle gefragt habe, ob wir ihr Backing bei den aussensaitern für einen onlinejam benutzen dürfen. Die Zusagen kamen alle per mail, das dürfte reichen.
Wenn Du rausfinden kannst, von wem der Track ist und nachfragst, ob wir ihn hier benutzen dürfen, wobei deutlich sein muß, wie das dann aussieht, also daß der Track online zum freien Download zur Verfügung steht usw. und Du ein o.K. bekommst ist alles in Butter.
Das klingt alles furchtbar kompliziert macht aber Sinn. Vor allem, wenn ich an Abmahnungen und winzige Auszüge aus Stadtplänen denke.
Viele Grüße
Jochen
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