Re: (Sonstiges) Urheberrecht mal wieder - aber ganz anders


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Beitrag von guitar-hero vom September 17. 2004 um 18:02:30:

Als Antwort zu: (Sonstiges) Urheberrecht mal wieder - aber ganz anders geschrieben von Matthias am September 17. 2004 um 16:12:48:

: Was ist jetzt, wenn ich Texte "aufführen" will? Ein paar Absätze aus einem Buch vorlesen, ein Gedicht vortragen? Brauche ich das Okay des Künstlers? Gibt es da sowas wie die GEMA oder darf ich das umsonst?
:

Moin Matthias,

ein Bekannter von mir mußte kürzlich erfahren, daß diesbezüglich wohl analoge Rechte gelten und seine Literaturseiten mit "Vorträgen/Auszügen" schließen, da der Autor/RechteInhaber nicht einverstanden war.

Gruß zum Wochende
Werner


PS: Haste noch 'n "FlatWound-Tip" für meine "Red King"?
Thomastik Jazz Swing JS112 klingt irnxwie weniger gut - viel zu dünn.


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