Re: (Sonstiges) Paket in die Schweiz
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Beitrag von manuel vom Januar 27. 2004 um 07:55:51:
Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Paket in die Schweiz geschrieben von ferdi am Januar 24. 2004 um 16:14:51:
Interessabt sind die Schrullen der schweizerischen Post. So weigert man sich gemeinhin, ein Paket weiterzuleiten, dessen Inhalt und Wert nicht genau angegeben ist.
Hat eigentlich nichts mit der Post zu tun und mit Schrullen eh nicht sondern mit dem Zoll. Schweiz ist nicht EU ergo Zollgebühren, im Normalfall bis 100 Fr./70 Euro Warenwert Zollfrei. Auch drüber kostet es nicht alle Welt ist aber ärgerlich, vor allem weil das Paket gerne ein paar Tage in einer Zollabfertigung hängen bleibt.
Die Älteren unter uns mögen sich erinnern, das war mal in ganz Europa üblich.
Auf diesen grünen kleber gehört in der Regel ein Warenbeschrieb und ein angemessener Warenwart, die übliche Zolldeklaration halt. Geschenk als Zusatz macht sich im Privatverkehr auch immer gut entbindet jedoch nicht vor der Angabe des Warenwerts. Grundsätzlich gilt; ein bisschen Schummeln geht immer nur übertreiben ist doof, weil, wenn so ein Zöllner mal Blut gerochen hat........ Ein Ausdruck des Ebay Bestätigungs/Gratulations Email wird allerdings als Rechnung akzeptiert.
Ich lass mir so Sachen am besten immer an eine Adresse in Deutschland schicken - Jochen, meine Oma, Gerhard Schröder - und bei Gelegenheit - Session, Hochzeit - geh ich's abholen resp. jemand - Christoph, Jochen - bringt's mir mit.
Als Faustregel kann man sagen, dass bei einer gebrauchten Gitarre von rund 200 Euro Warenwert nochmals 50-70 Euro für Versand und Abgaben drauf gehen, bei einer vorangehenden Banküberweisung ins Ausland zusätzlich 10 Euro Gebühren einberechnen.
Gruss Manuel
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