Re: (Meinung) Fragen zu Gewerbesteuer und Freiberufler
[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]
Beitrag von Tom(2) vom Januar 14. 2004 um 10:11:21:
Als Antwort zu: (Meinung) Fragen zu Gewerbesteuer und Freiberufler geschrieben von Björn am Januar 13. 2004 um 15:43:53:
Hi,
zur Ergänzung der guten Posts meiner Vorgänger: - Freiberuflich kannst Du nur tätig werden, wenn Du beratend, künstlerisch oder einer bestimmten Berufsgruppe zugehörend (zb Zahnarzt, Anwalt? o.ä.) tätig bist. Steuerlich macht das nur den Unterschied, dass Du bei einer überwiegend künstlerischen Tätigkeit nur 7% statt 16% MwSt berechnen kannst, was Dir evtl. bei der sog, Vorsteuer, also der Aufrechnung, was Du selbst schon an MwSt (oder genauer: Umsatzsteuer) bezahlt hast beim Wareneinkauf oder Materialeinkauf einen leichten Vorteil bringt. Die Frage ist jetzt also, bist Du kreativ tätig und baust zb spezielle abgefahrene Anlagen in Autos, die so ausser Dir kein anderer bauen kann, sprich, bist Du schöpferisch oder kaufmännisch tätig? Wenn Du keine entsprechende Ausbildung hast (zb Designer), dann musst Du einen Antrag auf Anerkennung der Tätigkeit als zb künstlerisch-freiberuflich stellen. Noch sind die Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit, da diese aber sowieso erst ab einem bestimmten (Jahres)Umsatz erhoben wird, und Du das Ganze Nebenberuflich betreiben willst, denke ich nicht, dass Du mit der Gewerbeanmeldung Dir da einen Nachteil einhandelst. Aber: Überlege Dir das mit der Gewerbeanmeldung gut, weil Du bei der Erstanmeldung eines Gewerbes diverse Förderungs- und Kreditprogramme in Anspruch nehmen kannst, die aber nur bei der ersten Anmeldung gelten. Sollstest Du Dir also überlegen, das Ganze also Vollbeschäftigung und selbständig irgendwann zu machen, dann lass Dich auf jeden Fall von der IHK gut beraten, welche Vorgehensweise die Beste ist. Ich kenne einige Leute, die sich mit einer zu schnellen Gewerbeschein-Anmeldung zb wegen Flohmarkt-Verkäufen später die Gründungshilfen für das "echte" Gewerbe verbaut hatten... Aber ich bin da auch nicht mehr auf dem letzten Stand der Dinge, evtl hat sich die regelung auch schon wieder verändert. Eine (unverbindliche) Beratung bei der IHK ist auf jeden Fall angesagt und kein Fehler.
gruß Tom
verfasste Antworten:
Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.
|