Re: (Privat) jetzt geht es nicht ums Essen....


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Beitrag von Pepe vom Dezember 11. 2003 um 17:05:22:

Als Antwort zu: Re: (Privat) jetzt geht es nicht ums Essen.... geschrieben von Saidy am Dezember 11. 2003 um 15:25:11:

Tach Saidy!

: aha...es ist halt alles möglich im Internet. Hoffentlich muß ich meine Unschuld nicht beweisen. ;-)
: Ist es in unserem Rechtssystem nicht so, das der Kläger die Beweispflicht hat und nicht der Angeklagte?

Im Zivilprozeß ja. Da muß der Kläger beweisen, warum der Beklagte ihm Geld zahlen muß, und der Beklagte muß beweisen, warum er es nicht muß. Da gibt's natürlich auch ein paar Ausnahmen. Auf juristisch: Jeder muß die ihm günstigen Tatsachen zunächst darlegen, und, falls sie bestritten werden, beweisen.

Du steckst ja jetzt in einem Strafverfahren. Da mußt du erstmal gar nix machen. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, den Sachverhalt vollständig aufzuklären, also auch die dir günstigen Tatsachen zu ermitteln. Es kann natürlich nichts schaden, wenn du da ein wenig nachhilfst :-)

Nos vemos en infierno, Pepe


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