Re: Urheberecht im Kindergarten und GEMA


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Beitrag von rrbth vom September 11. 2003 um 22:44:43:

Als Antwort zu: Re: Urheberecht im Kindergarten geschrieben von Oly am September 11. 2003 um 17:38:41:

    Ob es wirklich so gemeint ist

JA!

Und, auch bei meinem Vorschlag muß man aufpassen, denn z.B. _dieses_ bahnbrechende Werk tollkühnster Neuinterpretationen ist nicht eine "nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik" und wird, da "angemeldet", "als selbständiges Werk geschützt".

Hier isses:

Nena: Unser Apfelhaus
1.Brüderchen komm tanz mit mir
2.Mein Hut, der hat drei Ecken
3.Froh zu sein
4.Wide Wide Wenne heisst meine Henne
5.Häschen in der Grube
6.Hopp, Hopp, Hopp!
7.Alle meine Entchen
8.Auf einem Bau der Kuckuck sass
9.Auf unserer Wiese gehet was
10.Die Vogelhochzeit
11.Wenn ich ein Vogel wär
12.Horch, was kommt von draussen rein
13.In meinem kleinen Apfel
14.Spannlanger Hansel
15.Es tönen die Lieder
16.Der Winter ist vergangen
17.Winter ade!
18.Im Märzen der Bauer
19.Der Mai ist gekommen
20.Ward Ein Blümchen Mit Geschenket
21.Im Frühtau zu Berge
22.Schön ist die Welt
23.Wem Gott will rechte Gunst erweisen
24.Das Wandern ist des Müllers Lust
25.Winde wehn, Schiffe gehn
26.Guter Mond
27.Sandmännchen
28.Wer hat die schönsten Schäfchen


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