Re: (Band) In wie vielen Bands darf ein Musiker spielen?


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Beitrag von Doc vom Juni 04. 2003 um 13:10:58:

Als Antwort zu: Re: (Band) In wie vielen Bands darf ein Musiker spielen? geschrieben von Klaus am Juni 04. 2003 um 11:28:15:

Hi Klaus!

: Einspruch: Du kannst nicht nur auf Deine Ansprüche achten, andere Musiker haben auch Rechte, z.B. das Recht einen Gig zu spielen, der Deinetwegen abgesagt werden muß.

Ich schrieb : "seinen Ansprüche (und denen der Band)...", ganz soooo egoistisch bin ich dann ja doch nicht. Wenn ich eine Band habe, mit der ich 50 oder mehr Gigs im Jahr spiele und die z.T. damit ihren Lebensunterhalt verdient muss man das anders handhaben als bei einer "Keller"-Band mit 3-4 (unbezahlten) Gigs/Jahr.

: Wann werden die Ausnahmen gemacht bzw. was sagt dann die "andere" Band dazu??

Eine mögliche Ausnahme (die immer (!) mit allen beteiligten Musikern zusammen getroffen wird) von der i.d.R. sehr strikten Auslegung "zuerst gefragt - zuerst gespielt" (wie bei Boogie ja auch) wäre, wenn es um einen wirklichen Top-Gig geht. Dann hat allerdings der entsprechende Musiker für qualitativ zumindest gleichwertigen Ersatz beim zuerst festgemachten Gig zu sorgen und evtl. zusätzlich anstehende Kosten zu tragen. Bei der Folkband ist das sogar bandintern vertraglich geregelt...
Das kommt aber eigentlich so gut wie nie vor, da wir unsere Termine ja langfristig planen und dadurch vorgesorgt werden kann.


Wenn man natürlich nur am Wochenende Gigs spielen will und dann unbedingt zwei oder drei "50 Gigs/Jahr - Bands" haben will, dann funktioniert das eben nicht und man muss sich entscheiden. U.a. auch das meinte ich mit "den Ansprüchen der Band gerecht werden".

Wobei es bei Thorsten imho nicht um den geschäftlichen Hintergrund, sondern um den musikalischen ging, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Mißverständnis geklärt?

LG Hannah


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