Re: (Sonstiges) Kuriose Gerichtsaktivitäten - das gibt's wohl nur bei den Amis...


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Beitrag von Pepe vom April 09. 2003 um 17:43:03:

Als Antwort zu: (Sonstiges) Kuriose Gerichtsaktivitäten - das gibt's wohl nur bei den Amis... geschrieben von jacQui am April 09. 2003 um 15:01:55:

Tach jacQui!

Die Geschichte kam auch schonmal bei den Knalltüten, aber es gilt immer noch das gleiche:

Wunderbar erfunden, aber MIT SICHERHEIT nicht passiert.

Woher ich das weiß?

Keine Versicherung muß zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. In Deutschland ist das gesetzlich geregelt und steht auch in jedem Versicherungsvertrag. Das kann in den USA nicht anders sein. "Keine Haftungsausschlüsse"? Das passiert erst, wenn Goerge W. einen IQ von über 70 erreicht.

Zweitens: Wegen Sachbeschädigung kann der Kerl nicht strafbar sein, es waren seine eigenen Zigarren, und mit denen kann er machen, was er will. Wegen Versicherungsbetrug kann er auch nicht strafbar sein. Das setzt nämlich voraus, daß die Versicherung zahlt, obwohl sie eigentlich nicht muß (Bauer zündet Scheune an - vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls). Und hier hat sie entweder nicht gezahlt (wahrscheinlich, s.o.) oder sie mußte eben zahlen. "Normaler" Betrug? Nö, die Versicherung kannte alle Umstände, und konnte daher nicht getäuscht werden, höchstens über die Absicht des RA, seine Zigarren anzuzünden und das als Schaden geltendzumachen.

Ist zwar jetzt nach deutschem Recht gelöst, aber soo grundlegend unterschiedlich werden die amerikanischen Bestimmungen nicht sein ...

Aber wie gesagt: Sollte das tatsächlich vorgekommen sein, dann war das vor 200 Jahren und einer der ersten Versicherungsverträge, aus dem die anderen dann gelernt haben ...

Sorry, da ist der Spaßverderber-Jurist in mir durchgebrochen, aber was tut man nicht alles für die Erleuchtung der Menschheit ;-)

Nos vemos en infierno, Pepe


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