Re: der Versicherungsfachmann rät....Beitrag von manuel vom August 07. 2002 um 12:45:51: Als Antwort zu: der Versicherungsfachmann rät.... geschrieben von JürgiB am August 07. 2002 um 12:04:18:
ein Tipp: falls du eine private Unfallversicherung hast und es besteht der Verdacht auf einen Dauerschaden, melde den Fall der Versicherung. Wenn der Finger 12 Monate nach dem Unfall noch in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, hast du nach den neueren Bedingungen (>AUB88) Anspruch auf einen Teil der Invaliditätssumme
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