Re: (Band) Vertrag für Auftritte
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Beitrag von Der Felix vom Juni 26. 2002 um 19:30:09:
Als Antwort zu: Re: (Band) Vertrag für Auftritte geschrieben von Oly am Juni 26. 2002 um 19:03:29:
Moin zusammen.
Wenn der Veranstalter mit dem Vertrag nicht zufrieden ist soll er selbst einen vorlegen. Und das tut er meiner Erfahrung nach in den seltensten Fällen. Somit hat sich die Mäkelei dann auch erledigt. Andersrum sähe es genauso aus.
: Aber gezz mal was anderes (ist uns nämlich auch schon passiert): Was geschieht, wenn einige im Vertrag ausgehandelte Sachen nicht zutreffen?
Bei Vertragsbruch wird eine Konventionalstrafe in Höhe der Ursprünglich zu zahlenden Gage fällig. Egal von welcher Seite. So kenne ich das. Was nichts heisst.
Rock'n'Roll! Felix
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