Re: (Sonstiges) Kostenvoranschlag


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Beitrag von ullli vom März 14. 2002 um 11:21:03:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Kostenvoranschlag geschrieben von Juergen am März 14. 2002 um 08:53:15:

Hideho - soweit ich mich erinnere, ist eine schriftliche Obergrenze eh bindend - KV hin oder her. Wahrscheinlich ist das auch, was Henric eigentlich im Hinterkopf hatte - macht nicht lange rum Jungs, macht ihn bloss heile - man muss dann eben nur eine Obergrenze festlegen, und wenn die droht, ueberschritten zu werden, muss der Kunde um Einverstaendnis gefragt werden. Na, in diesem Sinne

gut Rock!
ullli



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