Re: Hasta Lavista Baby!


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Beitrag von Pepe vom August 28. 2001 um 22:30:49:

Als Antwort zu: Re: Hasta Lavista Baby! geschrieben von The stooge am August 26. 2001 um 15:09:50:

Tach zusammen!

Eigentlich wollte ich ja für die nächsten zwei Monate nix mehr mit Jura zu tun haben, aber hier muß ich wohl - Beleidigung ist eine Straftat (liegt hier auch vor), die allerdings ein Antragsdelikt ist (soll heißen, ohne Strafantrag (bloße Anzeige reicht nicht), läuft nix). Das ist nicht so sehr das Problem, wenn nicht die Praxis bei Beleidigungen regelmäßig den Beleidigten auf die mögliche Privatklage verweisen würde, um sich so die Mehrarbeit vom Hals zu halten (wertfrei - die Jungs haben wirklich alle Hände voll zu tun).
Mit der Nötigung ist das so 'ne Sache - wenn er "nur" genervt hat und nicht wollte, daß Waufel irgendwas tut oder läßt (ungefähr "bleib aus dem Forum weg, oder du kriegst jeden Tag 30 Mails"), dann ist es keine Nötigung; bloße Belästigung reicht halt nicht, der "Nötiger" muß immer etwas bezwecken.
Bleibt noch die Bedrohung (§ 241 StGB) - und da muß für die Staatsanwaltschaft halt der Verdacht bestehen, daß der Typ Waufel so bedroht hat, daß er ernsthaft mit einer Gefahr für Leib oder Leben gerechnet hat. Ist bei Internetgeschichten eher schwierig, aber wenn Waufel schon vorher meinte, daß er den Typen evtl. persönlich kennt und die Drohungen ernstgenommen hat, dann ist der Typ dran. Und zwar mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das ist die zweitniedrigste Höchststrafe im StGB, dementsprechend niedrig dürfte eine Strafe ausfallen - je nach Intensität der Drohungen befaßt sich die StA auch damit; wenn sie davon ausgehen, daß das ganze ein Dummer-Jungen-Scherz ist, natürlich nicht.

Mein Senf :-)

Nos vemos en infierno, Pepe


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