(Job) Interpretationshilfe, bitte!
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Beitrag von Ralf vom Juli 05. 2001 um 13:12:38:
Tach zusammen,
Auszug aus einem Internet-Jobangebot:
"Die persönlichen Daten werden von Verlicchi, verwendet auch mit hilfe elektronischen und/oder automatischen mitteln, ausschlisslich für die Entwicklung der Tätigkeiten der Rekrutierung und Auswahl des personals. Solche Daten können an äusserlichen Gesellschaften der auswahl des personals mitgeteilt werden von welchen mitarbeit Verlicchi sich bedienen kann. Die Austeilung der Daten ist fakultativ; Die eventuell fehlende Austeilung der Daten und der Zustimmung derren Behandlung/Komunikation wird die unmöglichkeit für Verlicchi erbringen an der Auswahl der Kanditatur kurs zu nehmen. Laut Gesetz des Art. 13 des Gesetz 675/96, hat das recht an den eigenen daten zu gelangen in dem man die Korrektur, die Vollständigkeit nachfragt und an die Extremitäten greift, die Auslöschung oder die Sperre."
Kann mir einer bitte den letzten Passus erläutern? Werde ich vollständig gesperrt, wenn ich jemandem an die Extremitäten greife? Oder werden mir diese im Falle einer Sperre korrigierend ausgelöscht?
Ich glaube, man sollte sich da besser nicht bewerben...
Gruss, Ralf
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