Re: Corona für Praktiker


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Beitrag von rrbth vom März 24. 2020 um 10:37:20:

Als Antwort zu: Corona für Praktiker geschrieben von lonestar am März 24. 2020 um 09:17:27:

Servus alle miteinander,
: Wäre Proben in einem Raum mit 1,5m Spieler-Abstand rechtlich - oder moralisch wenigstens - erlaubt ?

Moralisch einwandfrei wäre/ist das nicht.

Rechtlich erlaubt (bin kein Jurist) ist das wohl auch nicht, wobei es da bestimmt Unterschiede zwsichen den Bundesländern gibt.
Hier in Bayern gilt folgende

„Allgemeinverfügung: 

1  Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. 

4  Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“ 


Die triftigen Gründe werden dann in Punkt 5 definiert; Musikmachen und Freunde treffen gehört nicht dazu.




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