... und ich soll's Examen bestehen, na, viel Spaß ...


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Beitrag von Pepe vom Januar 26. 2001 um 23:35:10:

Als Antwort zu: Re: (Meinung) ...ich kauf mir was, Kaufen macht soviel Spass! geschrieben von Pepe am Januar 26. 2001 um 23:28:46:

: : ... außerdem - was die meisten nicht wissen: Auch hierbei gibt es eine halbjährige Nachbesserungs-Pflicht des Verkäufers - sofern nicht anders vereinbart!

Die Nachbesserungspflicht gibt's natürlich nur beim Versand - beim Kauf im Laden ist das der Kauf DER angetesteten Klampfe, und die Nachbesserungspflicht gibt's nur als AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung) - ist zwar Usus, gilt aber nur, wenn die AGB-Klausel auch zur Kenntnis genommen werden konnte (s. mein früheres Posting), ansonsten gibt's nur Wandelung (Geld gegen Klampfe) oder Minderung (Klampfe ist objektiv weniger wert - Minderwert wird erstattet).

So. Aber in einem Jahr ist eh alles anders.


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