Re: (Aussensaiter) Aussenjams auf FremdseitenBeitrag von Guido vom Juli 01. 2008 um 00:16:07: Als Antwort zu: (Aussensaiter) Aussenjams auf Fremdseiten geschrieben von The stooge am Juni 25. 2008 um 11:17:35: Hallo,etwas spät, aber auch mal mein Senf dazu. Habe mir nicht alle Beitrage so richtig genau durchgelesen. Die sich hier rumtreibenden Juristen mögen mir doch widersprechen wenn ich Unsinn schreibe. Also bis dato habe ich das _deutsche_ Urheberrecht jetzt mal in Bezug auf die Aussenjams so verstanden: Ob wir jetzt eine Copyrightbemerkung dranschreiben oder nicht, versuchen Webcrawler auszuschalten o.ä. In dem Moment wo einer der Aussensaiter einen Aussenjam komponiert gehört das Urheberrecht und das Verbreitungs und Vervielfältigungsrecht IHM. Egal ob er es nun ins Internet stellt mit oder ohne Hinweis. EGAL! Ob es eine Urheberrechtsverletzung ist, direkt von einer anderen Seite drauf zu verlinken, darüber streiten sich die Experten bzw. Gerichte. Auf einer eigenen Seite zum runterladen zur Verfügung zu stellen, mit Geld oder ohne Geld ist eine Urheberrechtsverletzung punktum. Ob der entsprechende Komponist jetzt dagegen vorgeht oder nicht liegt in seinem Ermessen. Die Aussensaiter als irgendein wie auch immer gearteter Zusammenschluß können dagegen nicht vorgehen, ausser wir werden eine Verwertungsgesellschaft (Ähnlich der GEMA) und derjenige Aussensaiter übertägt uns das Verbreitungs und Vervielfältigungsrecht :-) an seiner Kompostion. (Hoffentlich hat er es noch nicht an die GEMA übertragen, für alle GEMA Mitglieder unter uns stellt sich diese Frage, da das Verbreitungs und Vervielfältigungsrecht jeder Komposition eines GEMA Mitgliedes automatisch erstmal der GEMA gehört. Also würden _wir_ hier bei GEMA Mitgliedern nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, aber gegen das Verbreitungs und Vervielfältigungsrecht und es gibt hier GEMA Mitglieder oder nicht?) Sollte der Komponist des Aussenjams jetzt seine Komposition unter eine wie auch immer geartete Common Lizenz stellen ähnlich wie z.B. die GPL für Open Source, darf jeder damit eventuell machen was er will, zum runterladen gegen Geld anbieten, auf CD-Brennen usw. (so wie z.B. Suse ja auch Geld für ihre Linux Zusammenstellung haben will) die weiter daraus entstehenden Songs, Kunstwerke o.ä. muß er dann je nach Art der Common Lizenz auch wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Lange Rede kurzer Sinn: Das Urheberrecht eines im Internet veröffentlicher Aussenjam gehört dem Komponisten. Ob er gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen will muß er entscheiden. Beim Anbieten von einer fremden Seite (nicht verlinkt) liegt definitiv eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Komponist kann aber auch seine Komposition unter eine wie auch immer geartete Common Lizenz stellen, mit deren Bedingungen und Einschränkungen er leben muß oder will. Meine persönliche Meinung (ich habe noch überhaupt kein AJam gemacht): Nichts machen. Sollte einer der AJams die Grundlage für einen Millionenhit/Geschäft werden, dann einen Anwalt nehmen :-) Zu beweisen was zuerst da war, der Hit oder der Ajam steht natürlich auf einem anderen Papier. Vorsicht bei Aussenjams von GEMA Mitgliedern, mal genau in den mit der GEMA geschlossenen Vertrag schauen. Um bei meiner Band z.B. unsere eigenen Songs zu verbreiten, aufzuführen, zum download bereit zu stellen, CDs zu verkaufen, usw. durfte unser Bassist nicht einer der Mitkomponisten sein, ansonsten wären GEMA Gebühren fällig gewesen. Er war GEMA Mitglied. GEMA Mitglieder dürfen auch GEMA freie Kompostionen erstellen, wie das im Detail abläuft weis ich nicht mehr. IANAL Guido
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