Re: ZU LAUT!


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Beitrag von falk vom Dezember 20. 2007 um 10:40:25:

Als Antwort zu: Re: ZU LAUT! geschrieben von erniecaster am Dezember 19. 2007 um 20:45:06:

Hallo Matthias,

: Einen DIN-Verstoß in diesem Bereich zur Heranziehung von Schadensersatz nutzen zu wollen scheint mir schwierig zu sein.

Die DIN als verbindliche Rechtsgrundlage heranziehen zu wollen, ist überhaupt sehr schwierig. (Ich hatte dazu dieser Tage ein aufschlußreiches Gespräch mit meinem Rechtsverdreher.) Die DIN ist nämlich völlig privater Natur und hat keinerlei rechtliche Verbindlichkeit - es sei denn, sie wird im Vorfeld ausdrücklich als Rechtsgrundlage vereinbart.

Und hier kann man ein wenig über die Abgünde des Normierungswesens nachlesen.

Gruß Falk



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