Re: (Emails...) Komische Rechnung....


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Beitrag von The stooge vom Juli 05. 2006 um 15:56:07:

Als Antwort zu: (Emails...) Komische Rechnung.... geschrieben von Christian G. am Juli 05. 2006 um 00:22:37:

Mojn Christian,

Mails sind nicht rechstverbindlich, Du brauchst sie nicht zu beantworten. Auf Ärger würde ich mich an deiner Stelle trotzdem einstellen, weil Lebenserwartung.tv (google, google) bereits netznotorisch dafür ist, Dummen (sorry) vermittels eines harmlosen 'Tests' einen Vertrag über 48 € unterzujubeln. In den Kundeninformationen und AGBs steht das auch drin, aber die muss man extra anklicken. Wie erlaubt sowas ist, weiß ich nicht, aber vieliecht die Juristen hier.
Du solltest Dich auf jeden Fall bei der nächsten Verbaucherzentrale beraten lassen, die sind umsonst, hier der link für Dein Bundesland. Wenn was Schriftliches kommt, auf jeden Fall Widerspruch einlegen, die Kosten für ein Inkassoverfahren können sich zu einem Vielfachen der geforderten Summe aufschaukeln.

ne schöne Jrooß, Mathias


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