Re: (Emails...) Komische Rechnung....
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Beitrag von muelrich vom Juli 05. 2006 um 07:09:09:
Als Antwort zu: (Emails...) Komische Rechnung.... geschrieben von Christian G. am Juli 05. 2006 um 00:22:37:
Hi Christian,
imho ist "gar-nicht-reagieren" die vollkommen falsche Reaktion.
Die produzieren nämlich "Schriftverkehr" und Du gar nichts (noch nicht mal Blähungen).
Du solltest unbedingt Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und darlegen, dass Du die FOrderungen bestreitest. Und das (leider kostet das was) per Einschreiben Rückschein. Außerdem solltest Du in klaren Worten formulieren, dass der weitere Schriftverkehr, soweit notwenid, über Deinen Rechtsnawalt ablaufen würde.
Wenn Du gar nichts machst, dann kommt die 2. Mahnung, dann besorgen die sich eine Titel und irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür (oder schlimmer noch: Igorrrr und Borrrris...)
Aber auch ich bin kein Rechtskundiger.....
Liebe Grüße
Uli
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