Re: (Sonstiges) Erfahrungen im Online-Kauf - Musikhaus Oechsner


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Beitrag von röhre vom Juni 30. 2006 um 18:14:54:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Erfahrungen im Online-Kauf - Musikhaus Oechsner geschrieben von ol55 am Juni 30. 2006 um 08:17:31:

Oje, das sieht bös' aus! Ich war selber Arbeitnehmer in einem nunmehr pleite gegangenen Betrieb. Und das läuft dann so: Der Betrieb oder die ihm gehörenden Vermögensgegenstände werden soweit wie möglich zu Geld gemacht, und dann werden die sog. Sicherungsgläubiger bezahlt, und zwar im Verhältnis ihrer Forderungen. Werden die Forderungen also nur zu 90 % gedeckt, dann werden alle Forderungen um 10 % gekürzt.

Bleibt dagegen noch etwas übrig, wird dies nach demselben Prinzip an die Massegläubiger verteilt. Müssen deren Forderungen gekürzt werden, so spricht man von Masseunzulänglichkeit, also auch dann, wenn die Massegläubiger gar nicht mehr bezahlt werden können.

Wenn jetzt immer noch etwas übrig bleibt, kommen zu guter Letzt die Insolvenzgläubiger an die Reihe. Das ganze Verfahren kann sich über ein Jahr und länger hinziehen. Und mitunter werden die Gläubiger auch vom Insolvenzverwalter hingehalten, da wird bestritten und bestritten und bestritten. In meinem Fall war das so, dass zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung etliche Zeitungsartikel über die neuesten Gesetzesversionen - Insolvenzordnung, Bundesurlaubsgesetz und so weiter - erschienen waren. Habe auch alle Forderungen unter Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlage angemeldet. Aber alles, was nicht zum absolut selbstverständlichen gehörte, wurde bestritten - natürlich ohne aufschlussreiche Begründung.

Möglicherweise geht es aber auch viel glimpflicher aus, denn in der Insolvenzphase ist die Auftragsannahme für das betroffene Unternehmen viel strenger reglementiert. Und außerdem hast Du ja der Firma erst in dieser späten Phase Geld gegeben, ohne dass ein Kreditvertrag o. ä. zugrunde lag. Damit würdest Du mit den Sicherungsgläubigern gleichauf liegen. Die strengere Regulierung von Auftrags- und Bestellwesen beinhaltet auch, dass eine Firma, die in der Insolvenzphase den Betrieb aufrecht erhält, neu auftretende Forderungen voll und ganz befriedigt und nur aus dem erwirtschafteten Rohgewinn einen Teil der alten Schulden, falls sie dazu in der Lage ist, begleicht. Dies setzt voraus, dass nur in dem Umfang eingekauft wird, in dem Geld reinkommt und dass umgekehrt nur in dem Umfang Aufträge oder gar Geld von Auftraggebern entgegengenommen werden/wird, in dem Ware geliefert werden kann. Wenn die Firma das Geld einfach behält, um es nach Gutdünken zu verteilen bzw. sich über Wasser zu halten, könnte dies sogar ein Insolvenzdelikt darstellen.

Falls diese Argumentation rechtlich keinen Bestand hat, sieht es übel aus. Eine grobe Daumenregel für solche Fälle lautet: Ein Jahr warten und 90 % des verausgabten Geldes abschreiben. Natürlich wünsche ich Dir das Gegenteil!

Alles Gute

Röhre


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