Re: (Meinung) Isch hannet ja immä gesacht!


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Beitrag von Bernd vom Oktober 20. 2000 um 11:29:07:

Als Antwort zu: Re: (Meinung) Isch hannet ja immä gesacht! geschrieben von Pepe am Oktober 20. 2000 um 11:18:08:


Jep, unfreiwilliger Lärm fällt unter Immissionen, da gibt's das B(undes)Im(mis..)Sch(utz)G, da kann man ab und zu der Verwaltung in den Hintern treten; zivilrechtlich kann man auch direkt gegen den Lärmer vorgehen und auf Unterlassung klagen .

Bleibt nur noch die Frage, ob Aussensaiter-Sessions dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen ;-)




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