Re: Wenn (!) dies kein
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Beitrag von Pepe vom September 20. 2005 um 22:41:22:
Als Antwort zu: Re: Wenn (!) dies kein geschrieben von ferdi am September 20. 2005 um 22:10:47:
Tach Ferdi! : meine Prognose: es wird nicht zu Neuwahlen kommen. : : Entweder Jamaica oder große Koalition, wobei Köhler zunächst erfolglos Merkel, dann Schröder als Kanzler vorschlagen wird. Der Kanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt, nichts anderes.
Schon, aber immer noch vom Parlament. Und wenn die Linke beide ablehnt, dann muss ich doch glatt im Gesetz nachgucken, wie das nochmal mit den ganzen Wahlgängen war.
: Im Übrigen bezweifle ich, dass die FDP wegen ihrer klaren Absage einer Unterstützung der rot-grünen Ampelkoalition soviele Stimmen bekommen hat.
Ich nicht so sehr - viele der Zweitstimmen sind offensichtlich von Unionswählern gekommen, und die haben FDP in der Hoffnung auf Überhangmandate gewählt, weil sie sich recht sicher waren, dass diese Zweitstimmen dann koalitionsmäßig auch die Union unterstützen und nicht die SPD, in welcher Form auch immer.
: Und für die Zukunft wünsche ich mir ein Verhältnis- und kein Mehrheitswahlrecht für die Erststimmen. Und eine klare Kompetenztrennung für Bundes- und Länderkammer. Und, und, und.
Verhältniswahlrecht für Erststimmen? Sorry, das musst du mir erklären. Sollen dann vom einen Direktkandidaten 40 % einziehen und vom anderen 35? Wer die meisten Stimmen hat, gewinnt. Fertig. Für den Rest gibt's Zweitstimmen.
Und die klare Kompetenztrennung gibt's auch, weil die Länderkammer überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz hat, wenn man pingelig ist. Die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern ist zu 99% eindeutig. Für den Bundesrat gilt, dass es sogenannte Zustimmungs- und sog. Einspruchsgesetze gibt. Wenn das Placet verweigert wird, ist bei ersteren erst mal Essig und das ganze endet im Vermittlungsausschuss, bei letzteren kann sich der Bundestag mit absoluter Mehrheit über die Ablehnung im Bundesrat hinwegsetzen. Zustimmungsgesetze sind einerseits im Grundgesetz genau als solche bezeichnet "(Materie) wird durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats geregelt" und andererseits solche, durch die in die Haushalts- und Finanzverfassung der Länder eingegriffen wird. Zum Beispiel, wenn das Gesetz unmittelbar dazu führt, dass die Länder höhere Ausgaben oder geringere Einnahmen haben. Näheres in den Art. 104-109 GG (insb. Art. 104a, der zu den meisten Zustimmungsgesetzen führen dürfte - übrigens als Kompensation eingefügt, nachdem viele Landeskompetenzen auf den Bund übergegangen sind) :-)
Die Gesetzesart ist auch hier in den wenigsten Fällen umstritten, wenn auch häufiger als die Abgrenzung Bund/Land.
Im Grundgesetz steht halt schon die Antwort auf so manche Frage, es ist halt bloß leider nicht die netteste Bettlektüre :-)
Nos vemos en infierno, Pepe
PS: Staatsrecht ist doof, irgendwie (Ausnahme Grundrechte) ...
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