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(Off Topic) Palisander

Hallo zusammen,

Ich mache das mal ganz kurz und knapp:-)

Ab dem 2.1.2017 gibt es einige Neulistungen unter CITES II. Das betrifft alle Palisandersarten (außer Dalbergia Nigra -> Rio-Palisander das ist Cites I gelistet), Bubinga, Cocobolo, Santos, Pau Ferro und einige mehr.

Was heißt das fr den Privatmenschen?

- wenn man ein solches Holz in "Rohform", also Bohle oder Schnittholz z.B., hat und es nach dem 2.1.2017 weiterverarbeiten will, dann sollte man seinen Bestand beim Umweltamt als Vorerwerb anmelden ( wie das zu erfolgen hat muss das zuständige Umweltamt mitteilen)

- Instrumente, die man vor dem 31.12.2016 erworben hat sollte man auch als Vorerwerb anmelden. Warum? Nun, wenn man das Instrument zu kommerziellen Zwecken nutzen will (also privat verkaufen, oder/und anbieten z.B.), dann kann der Käufer verlangen, dass man einen Herkunftsnachweis erbringt und auch weitergibt (Kopie der Rechnung mit Datum z.B.). Im Zweifel muss die Herkunft zweifelsfrei zurückzuverfolgen sein. Aber: es ist keine Straftat, dies nicht zu tun (aber wohl eine Ordnungswidrigkeit, wenn sowas mal auffallen sollte) . Noch nicht. Wird das Holz hochgestuft unter CITES I sieht es dann ganz schnell anders aus, und dann ist eine Vorerwerbsanmeldung wesentlich einfacher, als nachträglich den Nachweis zu führen.

- Was ist mit Konzerten? Sollte sowohl im In- als auch im Ausland (Drittland) kein Problem sein, da das Konzert ins einer künstlerischen Darbietung im Vordergrund steht, nicht das Instrument mit Palisander und daher als nicht-kommerzieller Nutzen eingestuft würde (so wie bei Rio Palisander). Also, beschlagnahmt werden kann von der Bühne nix, was unter CITES II gelistet ist.

- Beim Verkauf in ein Drittland (ich gehe jetzt hier von der EU als Wohnort aus) muss ab dem 2.1.2107 vorab eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden. Dafür benötige ich den Nachweis des Vorerwerbs, oder eine Rechnung/Dokumente, die die ursprüngliche Einfuhrgenehmigungsnummer für das Instrument ausweisen.

- Bei Reisen/Umzügen darf man bis zu 10kg (Materialanteil am Gesamtgegenstand) eines betroffenen Holzes zu nichtkommerziellen ausführen/einführen, ohne Dokumente.

Allerdings ist da noch nichts 100%ig fest in Stein gemeißelt, da wird momentan noch viel mit "sollte" aktuell geschrieben, z.B. hier:

https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Barrierefrei-Handel-mit-Anhang-B-Holz-in-der-EU.pdf

Also, was exakt passieren wird ist lt. meinen Informationen noch nicht im Detail klar, aber ich würde wirklich empfehlen mal beim zuständigen Umweltamt anzufragen, um auf der sicheren Seite zu sein, auch, wenn das ein wenig zu drastisch klingen mag aktuell.

Zudem ist die Durchführung Ländersache, bzw. es kann sogar jede Kommune das ganze anders handhaben, da habe ich in den letzten Wochen die tollsten Variationen gehört, was aber vornehmlich den Handel betrifft, also, den nicht-privaten Handel :-)

Aber trotzdem, anscheinend hat die Musininstrumentenindustrie einen erheblichen Anteil an der Nutzung des weltweit geschlagenen Palisanders und daher wird hier m.E. auch durchaus ein Fokus liegen können in nächster Zeit seitens der Behörden.

Alle Angaben ohne Gewähr, ist klar und fast täglich kommt ja etwas neues zu dem Thema, aber so die groben Konsequenzen für den Privatmann sind mit den oben angeführten Punkten glaube ich schon recht gut getroffen.

Alles Gute!


Re: (Off Topic) Palisander

Hallo.
: - Instrumente, die man vor dem 31.12.2016 erworben hat sollte man auch als Vorerwerb anmelden. Warum? Nun, wenn man das Instrument zu kommerziellen Zwecken nutzen will (also privat verkaufen, oder/und anbieten z.B.), dann kann der Käufer verlangen, dass man einen Herkunftsnachweis erbringt und auch weitergibt (Kopie der Rechnung mit Datum z.B.). Im Zweifel muss die Herkunft zweifelsfrei zurückzuverfolgen sein. Aber: es ist keine Straftat, dies nicht zu tun (aber wohl eine Ordnungswidrigkeit, wenn sowas mal auffallen sollte) . Noch nicht.

Was mache ich bei gebraucht gekauften Instrumenten? Da gibt es i.d.R.  ja keine Rechnung o.ä., die man vorweisen könnte.
Grüße.

Marc


Re: (Off Topic) Palisander

: Hallo.
: : - Instrumente, die man vor dem 31.12.2016 erworben hat sollte man auch als Vorerwerb anmelden. Warum? Nun, wenn man das Instrument zu kommerziellen Zwecken nutzen will (also privat verkaufen, oder/und anbieten z.B.), dann kann der Käufer verlangen, dass man einen Herkunftsnachweis erbringt und auch weitergibt (Kopie der Rechnung mit Datum z.B.). Im Zweifel muss die Herkunft zweifelsfrei zurückzuverfolgen sein. Aber: es ist keine Straftat, dies nicht zu tun (aber wohl eine Ordnungswidrigkeit, wenn sowas mal auffallen sollte) . Noch nicht.
: Was mache ich bei gebraucht gekauften Instrumenten? Da gibt es i.d.R.  ja keine Rechnung o.ä., die man vorweisen könnte.
: Grüße.
: Marc

Hallo Marc,

Die meldet man bestenfalls bis zum 31.12.2016 als Vorerwerb an. Alleine durch das Anmeldedatum ist dann ja klar, dass das Instrument vor dem Listungsdatum in Deinem Besitz war.

Alles Gute!

Jonas


Re: (Off Topic) Palisander

Moin.

Vielen, vielen Dank für Deine Mühe. Ich bin dann gleich mal in den Kontakt mit der Landesbehörde getreten. Lokal "wußte" keiner was in der Umweltbehörde.

Ich werde auch mal berichten was mir als Privatmann da geraten wird.

Gruß

Ugorr


Re: (Off Topic) Palisander

Moin.
Habe eben gerade meine Telefongespräch mit dem zuständigen Herren vom Umweltamt des Landes Schleswig Holsteins beendet.
Vor ab/Disclaimer: Das hier gilt nur für das schönste Bundesland der Welt(Schleswig Holstein) und für Privatleute(auch Berufsmusiker) - Händler sollten sich gesondert informieren. Und ich habe nichts schriftlich, was mir aber angeboten wurde. Ich habe da aber abgelehnt, da die Argumentation des Sachbearbeiters sehr schlüssig war.
Den Nachweis als Altbestand braucht man nur bei Verkäufen.
Ein Nachweis ist über die Seriennummer oder über Rechnungen machbar. Bei Eigenbauten oder seltenen Stücken sollte man anmelden, aber das ist nicht Fristgebunden an den 31.12.2016. Man kann bei Privatverkäufen oder Erbschaften auch die Historie der Gitarre glaubhaft darlegen.
Bei Grenzübertritt darf das Holz nicht mehr als 10 Kilo wiegen.
Das gilt für Privatpersonen, Händler sollten sich an das Umweltamt wenden und Bestände melden.
Ich soll zumindest diese Aussage weiterverbreiten, der Herr im Amt möchte nicht jedes Instrument registrieren was sich im Privatbesitz befindet. Ausnahmen sind eben diese Gewichtsgrenze(Ich kenne einen Xylophonbesitzer, der sollte sein Instrument anmelden) und Händler und Hersteller, die aber auch gesondert informiert werden und wurden.
Zumindest für Schleswig Holstein ist alles cool und entspannt.
Gruß
Ugorr


Re: (Off Topic) Palisander

Hallo ihr Lieben,

mir ist das alles viel zu anstrengend und ich werde das einfach "merkeln" (also nichts tun und aussitzen bis es sich erledigt hat).

Und sollte ich echt mal einen Gig im Ausland haben, dann habe ich einen guten Grund, mir endlich wieder eine Maple-Neck-Strat zuzulegen :-)

Gruß Martin


Re: (Off Topic) Palisander

Hallo, liebe Gemeinde.

Habe seit gestern die G&B zu Hause (ja, als Abonnent hat man sie ein paar Tage früher! ;) und dort ist auch ein Beitrag zu dem Thema zu finden.

Nach meiner entspannten Mittagslektüre (jepp, aufm Klo!) dieses Artikels stellt sich für mich folgender Tenor heraus: solange man diese Intrumente für sich selbst als Privatmann und als Musiker (auch mit Gage) benutzt, kann nichts passieren, ja selbst für alte Vintage-Originale mit Rio-Palisander ist die Regelung etwas gelockert worden (Bonamassa, könnte sie jetzt alle auch in Europa mit auf Tour nehmen). Nur beim Verkauf der Instrumente muss ein entsprechender Nachweis vorhanden sein.

Für Händler ist die Sachlage schon etwas komplizierter.

Grüße aus Lippe.

Marc