Re: (Session) Instrumentenverwahrung ;-)


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Beitrag von The stooge vom Mai 25. 2005 um 18:52:18:

Als Antwort zu: Re: (Session) Instrumentenverwahrung ;-) geschrieben von Matthias am Mai 25. 2005 um 18:36:57:

Mein lieber Michael,
:
: Bitte beachten: das groß geschriebene "Du". Das sind noch Umgangsformen.

ich befürchte, dich (klein geschrieben) hier korrigieren zu müssen. Auf Grund der hier allseits geschätzten Rechtschreibreform ist die Kleinschreibung des "du" schlicht korrekt. Das alte, große "Du" ist also nur alte Rechtschreibung, hat aber nichts mit Umgangsformen zu tun.



Mein lieber Matthias,

Ich befürchte, Dich (groß geschrieben) meinerseits korrigieren zu müssen. Als militanter Verfechter (Du erinnerst Dich?) der neuen Rechtschreibung nehme ich mir durchaus die (von ihr eingeräumte) Freiheit, mich der alten zu bedienen, wenn sie unsere semantischen Möglichkeiten bereichert (z.B. um den Unterschied von "wohlbekannt" zu "wohl bekannt" auszudrücken).
So auch im vorliegenden Falle, wo ich einer Person, der ich aus gegebenem Anlass eine Kopfnuss verpassen musste, dennoch meinen bürgerlichen Respekt nicht versagen möchte. Michaels Interpretation trifft also durchaus den Kern der Sache.

Schöne Grüße, 1T


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