Re: schon wieder Urheberrecht


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von falk vom September 21. 2004 um 16:17:27:

Als Antwort zu: Re: schon wieder Urheberrecht geschrieben von guitar-hero am September 21. 2004 um 15:27:12:

moin werner,

: ...einen Dienstleistungsvertrag handelte, bei dem üblicherweise alle weiteren Rechte beim Auftraggeber liegen.

genau das ist ein trugschluß. bei einem architektenvertag hat der auftraggeber/bauherr üblicherweise nur ein einfaches nutzungsrecht - weiter nichts. alle anderen rechte hat der urheber inne.

: PS: Ich werd mal in alten Unterlagen kramen. Vielleicht find ich ja auch noch ein paar "Entwürfe, die ich früheren Kunden quasi zur Ansicht überlassen" hatte. ;-)

darum geht's doch gar nicht. es geht doch nicht darum, ihm ein's auszuwischen oder geld zu machen - auch wenn mir dieser mensch damals beinahe meine existens kaputt gemacht hat. mal abgesehen von der moralischen seite, muß ich verhindern, daß er mir verbieten kann, meine eigenen grundrisse zu nutzen.

gruß falk




verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.