Re: schon wieder Urheberrecht


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Beitrag von Pepe vom September 21. 2004 um 08:54:30:

Als Antwort zu: schon wieder Urheberrecht geschrieben von falk am September 21. 2004 um 00:14:40:

Tach Falk!

1. bin ich auf dem Gebiet kein Experte und 2. hab ich auf die Schnelle im Gesetz nix gefunden, aber ich würde mal sagen:

- nein, natürlich kann man da was gegen machen, und zwar sich beim Patentamt melden und gegen die Erteilung der Patente Widerspruch einlegen (keine Ahnung, ob das tatsächlich der korrekte Begriff ist) mit der Begründung, dass man selbst der Urheber der zu schützenden Werke ist. Das muss dann aber auch erst einmal bewiesen werden. Problem 1.

- Der Unternehmer wird natürlich einwenden, dass der Urheber ihm seine Rechte mit der entgeltlichen Überlassung abgetreten hat. Das ist dann wiederum Auslegungsfrage - war dieser Vertrag auf die Abtretung der Urheberrechte gerichtet? Appel un' Ei sprechen da natürlich gegen, aber alles ist relativ. Problem 2. Und um das nochmal klarzustellen, zu Problem 2 kommt man erst, wenn der Urheber es geschafft hat zu beweisen, dass die Entwürfe tatsächlich von ihm stammen.

Wie gesagt, Schuss ins Blaue, aber klingt für mich ganz vernünftig.

So viel Senf und keine Bratwurst ...

Nos vemos en infierno, Pepe


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