Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren


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Beitrag von Henry vom Juni 09. 2004 um 14:29:01:

Als Antwort zu: Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren geschrieben von Ugorr am Juni 09. 2004 um 10:50:17:

Hi Ugorr,

nach meiner Kenntnis hat Gibson in Deutschland keine Chance damit durchzukommen. Um Rechtsansprüche hinsichtlich des Designs zu haben muss eine Geschmacksmusteranmeldung erfolgen und zwar BEVOR es öffentlich ist, bzw., sofern die vorherige Veröffentlichung durch den Anmelder selbst erfolgte, max. 6 Monate nach Vorstellung. Das ist somit eindeutig gelaufen.

Gruß, Henry


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