Re: Frage zum Fernabsatzgesetz


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Beitrag von Ölfuss vom Januar 01. 2004 um 22:43:31:

Als Antwort zu: Frage zum Fernabsatzgesetz geschrieben von Nachtmahr am Januar 01. 2004 um 20:05:50:

Hallo!

: Wie sieht das aus, kann ich den Amp jetzt fein säuberlich wieder einpacken (in den Agb steht nämlich nur in originalverpackung, von ungeöffnet ist aber nicht die rede?) und zurück gehen lassen, ohne daß irgend ein Mangel (außer scheisse sein) vorhanden ist? Wie hoch ist die Gefahr daß dann großes Hick-Hack losgeht?

Das Fernabfragegesetz sagt, daß der Anbieter in diesem Fall die Ware anstandslos zurücknehmen muß. In meinem Bekanntenkreis gibt es da unterschiedliche Erfahrungen, die Großen halten sich zumeist dran. Klar kann man wohl auch mal bei Thomann an dem Punkt schlechte Erfahrungen machen, aber wenn Du die Ware wirklich nur mit sauberen Fingern anfaßt, die Originalverpackung nur geöffnet, aber nicht beschädigt ist, dann sollte das gehen.

Selber schon so erlebt. Hat geklappt.

Liebe Grüße, Ölfuss


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