Re: In dubio pro reo


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Beitrag von Lothy vom Oktober 02. 2003 um 16:31:04:

Als Antwort zu: Re: In dubio pro reo geschrieben von Woody am Oktober 02. 2003 um 14:23:18:

Moin,

: Der Angriff mit dem obrigkeitsgläubigen Fürsprecher liegt imho unter der Gürtellinie.
: Maulkörbe jedweder Art finde ich nicht OK.

Nur noch eins dazu:
Mal im Ernst, für mich ist jemand, der heutzutage sich auf die Seite der Lobbyisten stellt (in welcher Form auch immer) ein obrigkeitsgläubiger Fähnchen-Nach-dem-Wind-Richter. Und bei solchen Leuten geht mir halt richtig die Hutschnur hoch.


: Auf jede MC die Du kaufst, oder gekauft hast, ging von dem Kaufgpreis eine Pauschale an die GEMA ab.

Was hat die GEMA mit der MI zu tun? [Nuhr-Zitat]

Sicherlich ist gem. Gesetz das Uploaden von urheberechtlich geschützten Daten verboten.

Allerdings finde ich diese drakonischen Massnahmen die dagegen laufen absolut lächerlich.
Eine Strafe von 200 Eur. würde der Abschreckung vollkommen genügen.

Es gibt weissgott schlimmeres gegen das angegangen werden müsste, als den Leichengestank der MI wegzuwedeln. Unser Rechtssystem wird von diesen Lobbyisten für ihre Zwecke vergewaltigt, damit sie noch mehr Flocken aus den Verbrauchern rauspressen können. Mit mir nicht.
Die sehen von mir keinen Cent mehr. Ich kaufe mir Musik gebraucht oder besorge mir diese anderweitig (wie sage ich jetzt nicht, sonst komme ich noch in den Knast), oder kaufe direkt bei den Künstlern, fertig.

In diesem Sinne

Lothy




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