(Band) Die Sache mit der Steuer


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Beitrag von Klaus vom Februar 06. 2003 um 08:53:35:

Guten Morgen liebe Aussensaiter,
derzeit ist bandintern Diskussionsthema wie zu verfahren ist, wenn die Band als GbR (was m.E. jeder Zusammenschluß einer Interessengemeinschaft ist) gemeinsam eine Investition tätigt, die abschreibungspflichtig ist.
Derzeitige Handhabung:
Ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und führe die gesamte Umsatzsteuer ab und stelle die Rechnung an den Veranstalter.
Die Bandmitglieder erhalten von mir eine Quittung über den Nettobetrag (meine Ausgaben) der ausbezahlten Gage. Die Quittung entspricht nicht immer dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag da wir in die sog. Bandkasse einzahlen. Konkret erhält jedes der 6 Bandmitglieder 14% der Gage (auf- oder abgerundet), der Techniker 7%, der Rest fließt in die Bandkasse.

Nun möchten wir uns neue Boxen kaufen, ca. 6.000,- €; die Rechnung geht auf mich wg. der Vorsteuer.
Steuerlich müsste ich die Dinger auf 4 Jahre abschreiben.
Da meine Investition aber de Facto ja nur ein sechstel betragen, hätte ich die Chance, die Kosten auf einmal abzusetzen, de jure müsste ich aber die 6.000,- € auf 4 Jahre linear abschreiben, heisst ich könnte 1.500,- €/p.a. absetzen, hätte aber noch die Einnahmen von 5.000,- € aus der Beteiligung der anderen Bandmitgliedern.
Um das ganze noch etwas zu verwirren: Die anderen Bandmitglieder könnten Ihre Ausgaben von 1.000,- € ja auch von der Steuer absetzen, so daß die Anlage rein steuerlich zweimal abgeschrieben wird - einmal von mir linear, von den anderen als einmalige Ausgabe.

Wie macht Ihr das - any hints?
Wie wäre es offiziell richtig und wie könnte man es machen, die Aussicht das Ding zweimal abzuschreiben ist natürlich verlockend.

Grüße aus München

Klaus
PS: Das betrifft nur die gemeinsamen Anschaffungen - wenn sich einer ein neues Instrument kauft, schreibt er das alleine in seiner persönlichen Steuererklärung ab - zahlt es ja auch alleine.


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