Re: die Kommentierung der Gebote


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Beitrag von lauter vom Januar 31. 2003 um 10:09:26:

Als Antwort zu: die Kommentierung der Gebote geschrieben von Matthias am Januar 31. 2003 um 08:39:59:

Matthias -

: Dieses Gebot gilt wie alle anderen auch ab sofort. Der Besitz von Gitarren mit spitzen Kopfplatten stellt (zur Zeit noch) keinen Verstoß dar, lediglich der Erwerb. Der VERkauf einer Gitarre mit spitzer Kopfplatte (hörthört burke und Jochen!) wird gern gesehen

Nachgefragt: zu jedem Verkauf gehört aber auch ein Käufer, der ja dadurch automatisch zum Sünder wird. Gilt diese VERkaufs-Erlaubnis demnach nur für Geschäfte mit Ungläubigen?

Ebenso fragend wie hochachtungsvoll
lauter Grüße




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