Re: (GEMA) was ist ein Arrangement...


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Beitrag von Der Felix vom September 19. 2002 um 18:57:06:

Als Antwort zu: (GEMA) was ist ein Arrangement... geschrieben von Doc am September 19. 2002 um 08:37:24:

Hi Hannah,


wusste ich's doch, da steht was in einem meiner Bücher. Folgendes aus Marlis Jahnke's "Der Weg zum Popstar":

"Hat ein Werk mehrere Urheber, liegt ein sog. Copyright-Splitting vor. Den Berechtigten ist es dann möglich, die Anteile selbst zu definieren und dies der GEMA für die Ausschüttung per Sonderformular mitzuteilen. Das heißt zum Beispiel, drei Komponisten teilen sich die GEMA-Ausschüttung im Verhältnis 50:25:25."

"Die Verteilung der Gelder füllt ein eigenes Lehrbuch..." ;)

"Wie wichtig es ist, die Live-Aktivitäten zu erfassen, zeigt sich beim ominösen "M"-Zuschlag, der bei den Abrechnungen der GEMA auftaucht. Dies ist ein Zuschlag für die mechanische Wiedergabe, auch "Kneipen-GEMA" genannt, Dies ist ein Zuschlag für die mechanische Widergabe, auch "Kneipen-GEMA" genannt, der die live erspielten GEMA-Einnahmen erheblich erhöhen kann. [...] Denn: Die von der GEMA erfaßten Liveauftritte sind Grundlage zur Berechnung des "M-Zuschlags". Weitere Bedingung für den Zuschlag ist, daß der live gespielte Titel bereits auf Tonträger veröffentlicht und bei der GEMA als solcher gemeldet ist. "

Zu Airplay:

"Bei der Ausschüttung wird nach Reichweite des Senders gewichtet."
"Bei großer Airplaypräsenz bietet sich an, eine Einzelaufstellung von der GEMA anzufordern, um selbst notierte Einsätze kontrollieren zu können."
"Für ordentliche Mitglieder (= mindestens fünf Jahre Mitgliedschaft) sei hier noch die GEMA Sozialkasse erwähnt, die von der Gesamtverteilungssumme jeweils zehn Prozent einbehält und als Rente an die Mitglieder ausschüttet."

Und noch zur GVL (Mitgliedschaft kostenfrei!), bei der GVL sind die bezogenen Entgelte Grundlage zur Berechnung der Ausschüttung, dabei zahlt die GVL ca. 30% der eingereichten Belege (der nachgewiesenen Einkünfte). Die GVL will den Künstler an der Zweitverwertung, also zB der Sendung eines Tonträgers beteiligen. (auch Verleih, Vermietung, Mitschnitt aus Radio oder TV). Sozusagen bekommst Du dann von jedem, der eine Leerkassette/CD-R/Videokassette/CD-Brenner kauft ein paar Öre ab.

Zu den meldefähigen Honoraren:
"... Ferner sind Honorare für alle Live-Auftritte meldefähig. Bedingung hierfür ist, daß ein Mitschnitt fürs Radio oder Fernsehen gemacht wurde, der auch gesendet wird." (ein OK der das Sendet wird sich oft finden lassen (Vorsicht, Wagonladung Zaunpfähle))

Übrigens zahlen die Sendeverantwortlichen bei Offenen Kanälen zwar GEMA/GVL, ausgeschüttet wird dies jedoch (angeblich) nicht, weil's den Rechenaufwand wohl nicht lohnt. Sagte man mir. Und der, der es sagte war unser Sendeleiter, und der ist kompetent.

Viel Spaß also noch, die GVL sitzt übrigens in Hamburg, Tel 040 - 41 17 07-0

Da war nochwas...ahhja: Die GEMA rechnet in Zwölfteln ab. Ist aber erst richtig spannend, wenn noch ein Verlag dazwischenhängt. 4/12 für den Verlag, die übrigen 8/12 an die Band, da dann 10/12 an den Komponisten, 1/12 an den Mitdenker.... ;))

Schöne Grüße
Felix


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