Re: e-hai / Antwort von Ebay - klaro: die provision


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Beitrag von Patrick vom November 29. 2001 um 16:42:26:

Als Antwort zu: Re: e-hai / Antwort von Ebay - klaro: die provision geschrieben von rudolf am November 29. 2001 um 15:56:47:

Hallo!
Ok, hier der Text der Email, der irgendwie nach Nutzungsbedingungenkopie klingt: Ich hab mir die Freiheit genommen, auf diese Mail zu antworten (auch wenn ich die Leute da vielleicht nerve:-)

Hallo Herr Woods,

vielen Dank für Ihren Nachricht.

Bezueglich des von Ihnen geschilderten Falles moechten wir Ihnen
folgendes mitteilen.

Wie Sie vielleicht wissen, kauft oder verkauft eBay nicht selbst
Artikel, sondern stellt lediglich die technologische Infrastruktur für
einen Internetauktionsmarktplatz zur Verfügung. Im Verhaeltnis zwischen
Verkaeufer und Kaeufer tritt eBay lediglich als Mittler auf.

Es liegt in der Verantwortung der Verkaeufer, die Rechtmaessigkeit Ihrer
Angebote sicherzustellen und sich die notwendigen Kenntnisse und
Informationen hierfuer zu beschaffen.

In der Verantwortung der Interessenten oder potentiellen Kaeufer von
Auktionsartikeln liegt es, sich vor dem Treffen von Kaufentscheidungen
genau ueber die Angebote zu informieren und diese eigenverantwortlich zu
pruefen. Hierzu sind die Artikelbeschreibungen der Auktionen und
allgemeine Produktinfomationen aus anderen Quellen (z.B.
Herstellerinformationen oder Produktvergleiche) heranzuziehen. Wir
weisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die von uns eingerichtet
Moeglichkeit hin, Anfagen an den Verkaeufer über E-Mail stellen zu
koennen.

eBay selbst hat grundsaetzlich keine Kenntnis vom Inhalt der einzelnen,
auf unserer Internetauktionsplattform eingestellten Angebote. Die
Verkaeufer sind fuer den Inhalt Ihrer Auktionsangebote allein
verantwortlich.
eBay nimmt vor dem Einstellen von Auktionen in keiner Weise Pruefungen
an den Auktionsangeboten vor.


(in meiner Antwort schrieb ich, daß mir dies klar sei und und ich ja gerade deshalb dies Abteilung in Kenntnis gesetzt hab)

eBay hat keinerlei Interesse daran, daß rechtsverletzende
Verkaufsangebote auf der eBay-Handelsplattform eingestellt werden.
Allein ein bestehender Verdacht auf Unregelmaessigkeiten in Auktionen
ist aber nicht Handhabe genug, in Auktionen einzugreifen oder
Sanktionen gegen Anbieter zu verhaengen.
eBay obliegen vertragliche Verpflichtungen gegenüber allen
eBay-Mitgliedern, also auch den die Plattform nutzenden Anbietern. Die
Loeschung von Angeboten ohne ausreichenden Rechtsgrund koennte eBay
einem Haftungsrisiko aussetzen.

Es tut uns leid, Ihnen aus o.g. Gruenden mitteilen zu muessen, dass uns
bezueglich der von Ihnen geschilderten Auktion(en) die Grundlagen zur
Loeschung dieser Auktion(en) fehlen.

Mit freundlichen Gruessen


Ich hab mich für die Mühe bedankt und trotzdem noch mal drauf hingewiesen, daß es für mich nach versuchtem Betrug aussieht.

Komisch, daß bei rechtsradikalen Inhalten sofort gelöscht wird, bei Betrug offensichtlich nicht!?! Kann den Rechten jetzt aber auch egal sein, die haben jetzt ihr eigenes Onlineauktionshaus aufgemacht. :-(
Viele Grüße,
Patrick



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