Re: e-hai / Antwort von Ebay - klaro: die provision
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Beitrag von Patrick vom November 29. 2001 um 16:42:26:
Als Antwort zu: Re: e-hai / Antwort von Ebay - klaro: die provision geschrieben von rudolf am November 29. 2001 um 15:56:47:
Hallo! Ok, hier der Text der Email, der irgendwie nach Nutzungsbedingungenkopie klingt: Ich hab mir die Freiheit genommen, auf diese Mail zu antworten (auch wenn ich die Leute da vielleicht nerve:-)
Hallo Herr Woods,
vielen Dank für Ihren Nachricht.
Bezueglich des von Ihnen geschilderten Falles moechten wir Ihnen folgendes mitteilen.
Wie Sie vielleicht wissen, kauft oder verkauft eBay nicht selbst Artikel, sondern stellt lediglich die technologische Infrastruktur für einen Internetauktionsmarktplatz zur Verfügung. Im Verhaeltnis zwischen Verkaeufer und Kaeufer tritt eBay lediglich als Mittler auf.
Es liegt in der Verantwortung der Verkaeufer, die Rechtmaessigkeit Ihrer Angebote sicherzustellen und sich die notwendigen Kenntnisse und Informationen hierfuer zu beschaffen.
In der Verantwortung der Interessenten oder potentiellen Kaeufer von Auktionsartikeln liegt es, sich vor dem Treffen von Kaufentscheidungen genau ueber die Angebote zu informieren und diese eigenverantwortlich zu pruefen. Hierzu sind die Artikelbeschreibungen der Auktionen und allgemeine Produktinfomationen aus anderen Quellen (z.B. Herstellerinformationen oder Produktvergleiche) heranzuziehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die von uns eingerichtet Moeglichkeit hin, Anfagen an den Verkaeufer über E-Mail stellen zu koennen.
eBay selbst hat grundsaetzlich keine Kenntnis vom Inhalt der einzelnen, auf unserer Internetauktionsplattform eingestellten Angebote. Die Verkaeufer sind fuer den Inhalt Ihrer Auktionsangebote allein verantwortlich. eBay nimmt vor dem Einstellen von Auktionen in keiner Weise Pruefungen an den Auktionsangeboten vor.
(in meiner Antwort schrieb ich, daß mir dies klar sei und und ich ja gerade deshalb dies Abteilung in Kenntnis gesetzt hab)
eBay hat keinerlei Interesse daran, daß rechtsverletzende Verkaufsangebote auf der eBay-Handelsplattform eingestellt werden. Allein ein bestehender Verdacht auf Unregelmaessigkeiten in Auktionen ist aber nicht Handhabe genug, in Auktionen einzugreifen oder Sanktionen gegen Anbieter zu verhaengen. eBay obliegen vertragliche Verpflichtungen gegenüber allen eBay-Mitgliedern, also auch den die Plattform nutzenden Anbietern. Die Loeschung von Angeboten ohne ausreichenden Rechtsgrund koennte eBay einem Haftungsrisiko aussetzen.
Es tut uns leid, Ihnen aus o.g. Gruenden mitteilen zu muessen, dass uns bezueglich der von Ihnen geschilderten Auktion(en) die Grundlagen zur Loeschung dieser Auktion(en) fehlen.
Mit freundlichen Gruessen
Ich hab mich für die Mühe bedankt und trotzdem noch mal drauf hingewiesen, daß es für mich nach versuchtem Betrug aussieht.
Komisch, daß bei rechtsradikalen Inhalten sofort gelöscht wird, bei Betrug offensichtlich nicht!?! Kann den Rechten jetzt aber auch egal sein, die haben jetzt ihr eigenes Onlineauktionshaus aufgemacht. :-( Viele Grüße, Patrick
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