Re: (Off Topic) Palisander


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Beitrag von Jonas vom Dezember 16. 2016 um 09:57:58:

Als Antwort zu: Re: (Off Topic) Palisander geschrieben von Mr. D. am Dezember 15. 2016 um 22:38:22:

: Hallo.
: : - Instrumente, die man vor dem 31.12.2016 erworben hat sollte man auch als Vorerwerb anmelden. Warum? Nun, wenn man das Instrument zu kommerziellen Zwecken nutzen will (also privat verkaufen, oder/und anbieten z.B.), dann kann der Käufer verlangen, dass man einen Herkunftsnachweis erbringt und auch weitergibt (Kopie der Rechnung mit Datum z.B.). Im Zweifel muss die Herkunft zweifelsfrei zurückzuverfolgen sein. Aber: es ist keine Straftat, dies nicht zu tun (aber wohl eine Ordnungswidrigkeit, wenn sowas mal auffallen sollte) . Noch nicht.
: Was mache ich bei gebraucht gekauften Instrumenten? Da gibt es i.d.R.  ja keine Rechnung o.ä., die man vorweisen könnte.
: Grüße.
: Marc

Hallo Marc,

Die meldet man bestenfalls bis zum 31.12.2016 als Vorerwerb an. Alleine durch das Anmeldedatum ist dann ja klar, dass das Instrument vor dem Listungsdatum in Deinem Besitz war.

Alles Gute!

Jonas




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