(Off Topic) Palisander


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Beitrag von Jonas vom Dezember 15. 2016 um 21:48:57:

Hallo zusammen,

Ich mache das mal ganz kurz und knapp:-)

Ab dem 2.1.2017 gibt es einige Neulistungen unter CITES II. Das betrifft alle Palisandersarten (außer Dalbergia Nigra -> Rio-Palisander das ist Cites I gelistet), Bubinga, Cocobolo, Santos, Pau Ferro und einige mehr.

Was heißt das fr den Privatmenschen?

- wenn man ein solches Holz in "Rohform", also Bohle oder Schnittholz z.B., hat und es nach dem 2.1.2017 weiterverarbeiten will, dann sollte man seinen Bestand beim Umweltamt als Vorerwerb anmelden ( wie das zu erfolgen hat muss das zuständige Umweltamt mitteilen)

- Instrumente, die man vor dem 31.12.2016 erworben hat sollte man auch als Vorerwerb anmelden. Warum? Nun, wenn man das Instrument zu kommerziellen Zwecken nutzen will (also privat verkaufen, oder/und anbieten z.B.), dann kann der Käufer verlangen, dass man einen Herkunftsnachweis erbringt und auch weitergibt (Kopie der Rechnung mit Datum z.B.). Im Zweifel muss die Herkunft zweifelsfrei zurückzuverfolgen sein. Aber: es ist keine Straftat, dies nicht zu tun (aber wohl eine Ordnungswidrigkeit, wenn sowas mal auffallen sollte) . Noch nicht. Wird das Holz hochgestuft unter CITES I sieht es dann ganz schnell anders aus, und dann ist eine Vorerwerbsanmeldung wesentlich einfacher, als nachträglich den Nachweis zu führen.

- Was ist mit Konzerten? Sollte sowohl im In- als auch im Ausland (Drittland) kein Problem sein, da das Konzert ins einer künstlerischen Darbietung im Vordergrund steht, nicht das Instrument mit Palisander und daher als nicht-kommerzieller Nutzen eingestuft würde (so wie bei Rio Palisander). Also, beschlagnahmt werden kann von der Bühne nix, was unter CITES II gelistet ist.

- Beim Verkauf in ein Drittland (ich gehe jetzt hier von der EU als Wohnort aus) muss ab dem 2.1.2107 vorab eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden. Dafür benötige ich den Nachweis des Vorerwerbs, oder eine Rechnung/Dokumente, die die ursprüngliche Einfuhrgenehmigungsnummer für das Instrument ausweisen.

- Bei Reisen/Umzügen darf man bis zu 10kg (Materialanteil am Gesamtgegenstand) eines betroffenen Holzes zu nichtkommerziellen ausführen/einführen, ohne Dokumente.

Allerdings ist da noch nichts 100%ig fest in Stein gemeißelt, da wird momentan noch viel mit "sollte" aktuell geschrieben, z.B. hier:

https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Barrierefrei-Handel-mit-Anhang-B-Holz-in-der-EU.pdf

Also, was exakt passieren wird ist lt. meinen Informationen noch nicht im Detail klar, aber ich würde wirklich empfehlen mal beim zuständigen Umweltamt anzufragen, um auf der sicheren Seite zu sein, auch, wenn das ein wenig zu drastisch klingen mag aktuell.

Zudem ist die Durchführung Ländersache, bzw. es kann sogar jede Kommune das ganze anders handhaben, da habe ich in den letzten Wochen die tollsten Variationen gehört, was aber vornehmlich den Handel betrifft, also, den nicht-privaten Handel :-)

Aber trotzdem, anscheinend hat die Musininstrumentenindustrie einen erheblichen Anteil an der Nutzung des weltweit geschlagenen Palisanders und daher wird hier m.E. auch durchaus ein Fokus liegen können in nächster Zeit seitens der Behörden.

Alle Angaben ohne Gewähr, ist klar und fast täglich kommt ja etwas neues zu dem Thema, aber so die groben Konsequenzen für den Privatmann sind mit den oben angeführten Punkten glaube ich schon recht gut getroffen.

Alles Gute!




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